Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Klage auf Durchführung von straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung in Herne abgewiesen
Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom gestrigen Tage entschieden. Der Kläger wohnt in unmittelbarer Nähe einer stark befahrenen Kreuzung in Herne. Etwa 200 m von seiner Wohnung entfernt befindet sich eine Messstation zur Bestimmung der Schadstoffbelastung der Luft. An dieser Station wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert für Feinstaub (PM10) in den letzten Jahren wiederholt überschritten. Bei Feinstaub handelt es sich um kleine und...