IG BAU: Betriebe sollen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen Jobs in Gelsenkirchen winterfest machen

„Die Draußen-Jobs winterfest machen - und so Entlassungen bei Eis und Frost vermeiden", fordert Susanne Neumann. Die Bezirkschefin der IG BAU Emscher-Lippe-Aa appelliert an die heimischen Unternehmer, im Winter das Saison-Kurzarbeitergeld („Saison-Kug") zu nutzen. | Foto: GG-Bau Emscher- Lippe Aa
  • „Die Draußen-Jobs winterfest machen - und so Entlassungen bei Eis und Frost vermeiden", fordert Susanne Neumann. Die Bezirkschefin der IG BAU Emscher-Lippe-Aa appelliert an die heimischen Unternehmer, im Winter das Saison-Kurzarbeitergeld („Saison-Kug") zu nutzen.
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Jobs winterfest machen: Wenn in den kommenden Wochen auf den Baustellen in Gelsenkirchen wegen Eis und Schnee nichts mehr geht, sollen Betriebe auf witterungsbedingte Kündigungen verzichten. Das hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt gefordert. „Das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: ‚Saison-Kug’) bietet Firmen eine ideale ‚Winterbrücke’ um Beschäftigte während der Kälteperiode trotz mauer Auftragsbücher zu halten“, sagt die Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbandes Emscher-Lippe-Aa, Susanne Neumann. „Bereits im letzten Winter haben 19 Betriebe in Gelsenkirchen das Motto ‚Trotz Frost kein Frust’ ernst genommen und im Dezember vergangenen Jahres das Saison-Kurzarbeitergeld beantragt.“

Wegen des Wetters müsse heute kein Bauarbeiter, kein Landschaftsgärtner, Dachdecker oder Gerüstbauer in Gelsenkirchen auf die Straße gesetzt werden. „Wenn die Winter-Aufträge ausbleiben, zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne und Gehälter – vorausgesetzt, der Betrieb hat das ‚Saison-Kug’ beantragt“, sagt Neumann. Von der „Lohn-Winterbrücke“ profitierten insbesondere auch die Chefs. „Sie brauchen qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter nicht kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder benötigt werden“, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Das „Saison-Kug“ können laut IG BAU alle Firmen aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau unter Berücksichtigung von Arbeitszeitguthaben beantragen. „Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit sogar schon am 1. November begonnen. Bis auf einen kleineren Betrag zu den Sozialabgaben entstehen den Betrieben keine zusätzlichen Kosten“, so die Gewerkschafterin.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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