Karl Henke (Förderkreis Taubenhaus Buer) bezieht Stellung
"Taubenfreund" nicht bestrafen

Das Taubenhaus in Buer im Goldbergpark ist ein sichtbares Zeichen für praktizierten Tierschutz. | Foto: privat
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  • Das Taubenhaus in Buer im Goldbergpark ist ein sichtbares Zeichen für praktizierten Tierschutz.
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Dass einem Gelsenkirchener Mitbürger 20.000 Euro Bußgeld drohen, weil er gegen die städtische Verordnung Tauben füttert, lässt Karl Henke keine Ruhe. Henke, seit gut 15 Jahren Vorsitzender des Förderkreis Taubenhaus Buer e. V., hat sich in der Sache an den Stadtspiegel gewandt und nimmt wie folgt dazu Stellung.
"Es scheint alles so klar mit dem älteren Herren, der das Füttern der Tauben nicht lassen will. Aber so einfach wie die Sache scheint, ist sie nicht, wenn man über den rechtlichen Zustand hinaus die veränderten Notwendigkeiten während „Corona“ in seine Überlegungen einbezieht.
Juristisch klar: Es gibt ein Fütterungsverbot. Schließlich lachen uns die deutlichen Hinweise der Stadtverwaltung im ganzen Stadtgebiet an. Verstöße bringen Strafzahlungen mit sich!
Ein Fütterungsverbot in Zeiten von einer Pandemie bringt aber für die Vögel deutliche Probleme. Eigentlich macht ein Fütterungsverbot auch nur Sinn, wenn es sich gegen Essensreste richtet, denn diese Art der Speisung macht die Tiere krank.
Ein grundsätzliches Fütterungsverbot begründet sich auf der Hoffnung, damit könne man die Vögel wieder zurück in die Natur bewegen. Ein Irrtum, wie sich zeigt! Die Racker bleiben hartnäckig im Zentrum.
Nun bewegen sich Taubenfreunde durch die Stadt, die die hungrigen Störenfriede mit artgerechtem Futtern versorgen. So auch ein Herr Guido R., der sich als beratungsresistent erweist. Eigentlich tut er genau das Richtige, aus der Sicht von Vogelschützern – aber er verstößt gegen städtisches Gebot. Also zahlen. Eine Stadtverwaltung, die meint, mit einem Fütterungsverbot könne sie das „Problem“ mit diese Vagabunden (gemeint sind die Vögel) lösen, ist inkompetent! Städte wie Köln (Regie: Frau Reker) und Bonn haben längst die Einsicht gewonnen, dass bei ausbleibendem, nicht artgerechtem Futter in der Stadt Stellen eingerichtet werden müssen, an denen artgerechtes Futter gereicht wird. Das mildert zumindest das Problem für beide Seiten.
Der Umgang mit der verwilderten Stadttaube ist eine kommunale Aufgabe. Feste Futterstellen, an denen gesund erhaltendes Futter gereicht wird und die Eier ausgetauscht werden, lassen es zu, die Populationen in den Städten zu beeinflussen.
Taubenhäuser, ob mobil oder stationär, helfen weiter. In Gelsenkirchen wäre Gelsendienste die Abteilung, die dafür verantwortlich sein sollte. Früher oder späten stellt sich die Frage auch bei unserem Taubenhaus im Goldbergpark.

Fütterverbot löst das Problem nicht

Dieses rigorose Vorgehen gegen den uneinsichtigen Taubenfütterer hätte man schon längst durch die Einrichtung von bestimmten Futterstellen entschärfen können. Jetzt wird ein Mensch juristisch verfolgt, der das Richtige in dieser Zeit macht, aus Sicht des Tierschutzes. Essensreste-Fütterer gehen ungescholten von dannen und die Vertreter von Recht und Ordnung kennen keine Gnade.
Ja, ich weiß, der Mann verstößt gegen bestehende Vorschriften. Nach deren Sinn fragen wir besser nicht!"

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Herten

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