Mit kurzer Übergangsfrist ins SEPA-Zeitalter

So sehen die Überweisungsformulare aus, die nun Gültigkeit besitzen. Noch bis zum 1. August 2014 räumt die „Volksbank Ruhr-Mitte“ ihren Kunden aber eine Übergangsfrist ein, gewährt zwei Ausnahmen.
  • So sehen die Überweisungsformulare aus, die nun Gültigkeit besitzen. Noch bis zum 1. August 2014 räumt die „Volksbank Ruhr-Mitte“ ihren Kunden aber eine Übergangsfrist ein, gewährt zwei Ausnahmen.
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Gladbeck. Auch für die „Volksbank Ruhr Mitte“ erfolgt am 1. Februar 2014 der Start ins SEPA-Zeitalter. Denn der am 9. Januar 2014 vorgelegte Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht, anders als in den Medien vielfach dargestellt, keine generelle Verschiebung des Endtermins der SEPA Migrationsfrist für Unternehmen und Vereinskunden (Nicht-Verbraucher) vom 1. Februar 2014 auf den 1. August 2014 vor. Vielmehr bleibt es bei diesem Kundenkreis beim in der ursprünglichen SEPA-Verordnung gesetzlich festgelegten Endmigrationstermin zum 1. Februar 2014.

Durch den neuen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission soll es den europäischen Kreditinstituten nur aufsichtsrechtlich gestattet werden, Überweisungs- und Lastschriftaufträge im DTA-Format bis zum 1. August 2014 von Firmen- und Vereinskunden auch noch in den Altformaten entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Dies verdeutlicht, dass es sich bei der Nutzung dieser Möglichkeit durch die Institute um einen Ausnahmefall für diejenigen Kunden handelt, die ihre SEPA-Umstellung nicht fristgerecht geschafft haben.

Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr

Aktuell ist der Verordnungsvorschlag noch kein geltendes EU-Recht. Dieser wird formal erst nach Abschluss der offiziellen Beschlussfassung im Europäischen Parlament und im EU-Ministerrat sowie nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Rechtskraft erhalten. Dieser Prozess wird voraussichtlich erst im Laufe des Monats Februar 2014 rückwirkend abgeschlossen sein.

Die „Volksbank Ruhr Mitte“ teilt nun allerdings mit, dass man auch nach dem offiziellen SEPA-Start am 1. Februar 2014 bis auf weiteres Überweisungen und Einzugsermächtigungslastschriften auf Basis des DTA-Formates im nationalen Zahlungsverkehr in Euro annehme werde, allerdings maximal bis zum 1. August 2014.
Hierzu gehören:

* DTA Datenträger (zum Beispiel CDs und Datensticks), wofür aber die verkürzte Frist bis spätestens 1. Mai 2014 gilt.
* Elektronisch eingereichte DTA-Dateien bis spätestens zum 1. August 2014

Die Übergangsfristen können verkürzt werden, wenn die Notwendigkeiten nicht mehr gegeben sind. Hierüber werden die Kunden entsprechend informiert.
Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich beleghafte Sammelüberweisungen und Lastschriften, die ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr weiterverarbeitet werden.

„Dieser Schritt ist notwendig, damit alle Firmenkunden und Vereine ihre weit fortgeschrittenen Arbeiten zur SEPA-Umstellung sicher zum Abschluss bringen können“, erläutert Dr. Peter Bottermann, Vorstandssprecher der Volksbank Ruhr Mitte. Mittels Datenbank können die Berater erkennen, welche Kunden bereits SEPA-fähig sind. „Durch den intensiven Dialog mit den Vertretern der Unternehmen und Vereine haben wir eine hohe Umstellungsquote erreicht. Wir sind überzeugt, dass die komplette Umstellung auf SEPA vor dem 1. August 2014 abgeschlossen ist“, zeigt sich Dr. Bottermann zuversichtlich.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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