Eine wirklich unzumutbare Belastung?

Auf Antrag der SPD und der GRÜNEN muss sich der Gladbecker Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 15. März mit dem Tagesordnungspunkt "Haushaltssanierungsplan der Stadt Gladbeck, Maßnahme 24: Verzicht Gebührenreduzierung" beschäftigen.

Dabei geht es darum, dass die im Jahr 2011 eingeführte Gebührenreduzierung zum Erhalt/zur Verlängerung eines Personalausweises für bestimmte sozial benachteiligte Gruppen seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr gültig ist.

Denn ein neuer Personalausweis kostet 28,80 Euro, Personen bis zum 24. Lebensjahr müssen 22,80 Euro zahlen. Die genannten "sozial benachteiligten Gruppen" kamen bis Ende 2017 in den Genuss einer 50prozentigen Gebührenermäßigung.

Und eben diese Gebührenermäßigung möchten SPD und GRÜNE erhalten. Auch wenn sich die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck in den vergangenen Jahren ja nicht unbedingt deutlich verbessert hat.

Wenn man berücksichtigt, dass ein Personalausweis zehn Jahre lang gültig ist, reden wir über eine jährlich Belastung von gerade einmal 2,88 Euro beziehungsweise 2,28 Euro. Wer möchte, kann ja gerne auch die monatliche Belastung ausrechnen.

Aber ist das wirklich eine unzumubare Belastung?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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