Konkludente Willenserklärung für Luftbild-Fotos vom Copter im Beispiel erklärt

Beispiel fröhliches Anliegerfest einer Straße: Ohne das "konkludente" Einverständnis der abgebildeten Personen wäre diese leichte Luftaufnahme in Verbindung mit einer Veröffentlichung nicht erlaubt gewesen, hätten die Leute also vorher nicht gewusst, dass sie jetzt aufgezeichnet werden. Im anderen Fall: Ein typisches Foto vom Boden hätte keine Einwilligung gebraucht, denn man wurde ja dazu ausdrücklich eingeladen. Foto: Kariger
  • Beispiel fröhliches Anliegerfest einer Straße: Ohne das "konkludente" Einverständnis der abgebildeten Personen wäre diese leichte Luftaufnahme in Verbindung mit einer Veröffentlichung nicht erlaubt gewesen, hätten die Leute also vorher nicht gewusst, dass sie jetzt aufgezeichnet werden. Im anderen Fall: Ein typisches Foto vom Boden hätte keine Einwilligung gebraucht, denn man wurde ja dazu ausdrücklich eingeladen. Foto: Kariger
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Gladbeck: Luftaufnahmen | Einzelne Personen, die alle ohne ihr Wissen (z. B. versteckte Handy-Fotos, bei Luftaufnahmen mit Gesichtserkennung usw.) im Foto veröffentlicht werden, könnten in der Regel auf ihr Recht am eigenen Bild pochen und auf Unterlassung der Vö. votieren.

Ein anderes, vielseitiges Thema wäre die öfftl. redaktionelle Berichterstattung zu ebener Erde und weiterer Gelegenheiten von öffentlichem Interesse, warum etwas abgebildet wird. Darüber sind aber schon etliche Themen verfasst worden, die auch so schnell nicht abgearbeitet werden könnten und auch sehr undurchsichtig sind, weil im Nachhinein immer die Ermessenspielräume und verschd. Auslegungen jeweiliger Gerichtsbarkeiten die Regeln letztendlich bestimmen, wo es lang geht. Daher soll das jetzt hier kein Thema werden.

Die "konkludente Willenserklärung"

(ohne ausdrückliche Erklärung wird ein schlüssiges Verhalten signalisiert) zeigt im Beispiel unser Foto mit sehr lustig/wohlgelaunten Menschen in Feierstimmung. Es wurde dem Publikum, deren Organisatoren unsere Redaktion zur Berichterstattung bestellt haben, vor versammelter Mannschaft erklärt und gezeigt, man würde sie nun auch per Multicopter aus der Luft aufnehmen.

Gesagt getan, alles freut sich, alles hat Spaß und im Nachhinein hörte man viele positive Resonanzen sogar von bekannten Leuten, die selbst Anlieger der Straße sind, aus bestimmten Gründen aber nicht teilnehmen konnten.

Jeder der Feier sieht/sah und hörte den Copter, alles winkte freudig der Reihe nach und jeder Einzelne hätte spätestens jetzt einen möglichen Einwand kund tun können, im Bild nicht erscheinen zu wollen, sprich, er/sie hätte den Platz des Geschehens verlassen können, denn einfach im Pulk sitzen zu bleiben und auf Nicht-Fotografieren im nachhinein zu pochen, wäre natürlich paradox gewesen.

Auch Fakt: Fotos/Videos von Copter-Aufnahmen aus der Luft, die keine namentliche Gesichtszuordnung der Personen später in der Aufnahme hätten erkennen lassen, brauchen logischerweise auch keine Vö.-Genehmigungen, um Leute in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht zu bitten, wenn sie also eh niemand erkennt.

Foto: Kariger

Autor:

Wolle Gladbeck aus Gladbeck

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