DRK Gladbeck; Rettungsgassen im Ausland

Unfall auf der A 46,(oben rechts im Foto). Ein Notarzt-Wagen bahnt sich den Weg durch den Stau. | Foto: DEKRA e.V.
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Rettungsgassen im Ausland: ADAC informiert über Regelungen

Auf deutschen Autobahnen verstreicht oftmals wertvolle Zeit bis die Rettungskräfte zum Einsatzort kommen. Der Grund: Viele Fahrer wissen nicht, dass sie bei Stau eine Rettungsgasse bilden müssen.

In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es laut ADAC wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts. Eine Eselsbrücke dafür gibt die eigene rechte Hand – die Rettungsgasse liegt zwischen Daumen und Zeigefinger. Im benachbarten Ausland sind die Regelungen teilweise unterschiedlich.

Auch in Österreich muss auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur fahren so weit links wie möglich, alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich nach rechts.

Ähnlich beim Alpen-Nachbarn: In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

In Frankreich und Spanien gibt es keine vergleichbare Regelung wie in Deutschland, allerdings müssen Rettungsfahrzeuge grundsätzlich vorbei fahren können. In Italien und den Niederlanden gelten keine speziellen Vorschriften.

In Tschechien gelten teilweise andere Regeln. Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse – wie in Deutschland – in der Mitte, jedoch bleibt bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur frei. In Slowenien muss für Rettungsfahrzeuge bei Stau eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Regeln wie in Österreich.

Quelle: DEKRA net

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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