„Es bedarf Einiges an Vorbereitung und Organisation“
Erzbistum Paderborn erlässt Rahmenbedingungen für öffentliche Gottesdienste ab dem 1. Mai

Gottesdienste wie hier in St. Marien in der Hagener Innenstadt sind ab dem 1. Mai wieder erlaubt. | Foto: Stephan Faber
  • Gottesdienste wie hier in St. Marien in der Hagener Innenstadt sind ab dem 1. Mai wieder erlaubt.
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Nachdem in Nordrhein-Westfalen ab 1. Mai Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffentlich stattfinden können, hat das Erzbistum Paderborn die entsprechenden Rahmenbedingungen dazu erlassen. Die Pastoralen Räume, Pastoralverbünde und Pfarreien wurden bereits durch Personaldezernent Monsignore Andreas Kurte informiert.

„Gottesdienste können ja nun nicht einfach gefeiert werden wie vor der Corona-Pandemie“, sagte Monsignore Kurte am Freitag in Paderborn. „Es bedarf Einiges an Vorbereitung und Organisation, damit wir für den Tag der Lockerung der derzeitigen Einschränkungen gerüstet sind.“ Ganz unerwartet sei die Ankündigung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Donnerstag nicht gekommen. Regelmäßig seien die NRW-Bistümer mit der Landesregierung im Gespräch, weshalb die einzelnen Rahmenbedingungen, die für die jeweilige Diözese gelten, auch nahezu gleich sind.

Unterschiedliche Kirchenräume

Trotz einheitlich effektiver Regelungen wird es aus Sicht von Monsignore Kurte aber weiter Herausforderungen geben. Dazu zählt er zum Beispiel die Zahl der möglichen Gottesdienstbesucher, die von der Größe des Kirchenraumes abhängt: „Da wir sehr unterschiedliche Kirchenräume haben, können wir keine einheitliche Zahl für das gesamte Erzbistum festlegen. Fest stehen nur die vom Land erlassenen Abstandsregeln. Diese müssen die Verantwortlichen vor Ort anwenden und dann entscheiden, wie viele Menschen in einer Kirche Platz finden dürfen“, erklärt der Personaldezernent.

Alternative Gottesdienste benennen können

Für den Fall, dass mehr Menschen an den Gottesdiensten teilnehmen wollen als möglich, habe der überall vorgesehene „Ordnungsdienst“ die „undankbare Aufgabe“, den Zugang zu beschränken. „Dann wäre mein Wunsch, dass dieser einzurichtende Ordnungsdienst dann darüber Bescheid weiß, wo andere Gottesdienste stattfinden, damit er die sicherlich enttäuschten Menschen über Alternativen informieren kann.“ Insgesamt sei es natürlich schwierig, die Zahl der Gottesdienstbesucher begrenzen zu müssen. „Aber die Abstandsregeln sind derzeit wichtiger“, betont Monsignore Kurte.

Mit Maske am Altar?

Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen gibt es auch manch Nützliches, was individuell zur Sicherheit getan werden kann. So kann eine Maske, die zum Einkaufen oder für den öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben ist, auch für Kirchenbesucher und Gottesdienstteilnehmer dienlich sein. Die Entscheidung drüber, eine solche Maske zu tragen, treffe jeder selbst. „Als Zelebrant mit einer Maske am Altar zu stehen, kann ich mir persönlich nicht vorstellen“, ist Monsignore Kurte ehrlich.
Welche Erfahrungen und Eindrücke sowohl die Zelebranten und Vorstehenden gottesdienstlicher Feiern als auch die Mitfeiernden in der kommenden Zeit machen werden, bleibt abzuwarten. Hier setzt der Personaldezernent auf das Prinzip „Learning by doing“.

Gottesdienste würdig feiern

„Wenn man sich die disziplinierten Warteschlagen vor Bäckerläden oder Verkaufsständen am Markt ansieht, merkt man doch, dass sich in unserer Gesellschaft schnell Verhaltensweisen eingebürgert haben, die vorher ungewohnt waren“, sagt Monsignore Kurte, der zuversichtlich ist, dass es mit Gottesdiensten unter Corona-Bedingungen nicht anders sein wird. „Wichtig ist mir, dass die Gottesdienste trotz allem würdig gefeiert und nicht ins lächerliche gezogen werden.“

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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