Volles Portemonnaie durch Ferienjob

Morgens früh raus – trotz Sommerferien? Viele Jugendliche im Kreis Recklinghausen nutzen die großen Ferien, um als Ferienjobber erste Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Schüler ihr Taschengeld aufbessern. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Gelsenkirchen-Herten hingewiesen.

„Entscheidend in der Sommer-Job-Saison ist, dass pro Woche nicht mehr als vierzig Stunden gearbeitet wird. Und nach vier Wochen ist erst einmal Feierabend – zum Schutz der Jugendlichen und ihrer Gesundheit“, sagt Werner Kraupner. Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens dürften Jugendliche nur ausnahmsweise arbeiten – etwa in Bäckereien oder Gaststätten. Auch die Wochenenden in den Sommerferien seien in der Regel arbeitsfreie Zeit.

Der Geschäftsführer der NGG Gelsenkirchen-Herten rät jugendlichen Sommer-Jobbern zur Eigeninitiative: „Die Jobbörsen der Arbeitsagenturen sind nicht das Maß aller Dinge. Wer auf eigene Faust bei den Unternehmen in seiner Umgebung nachfragt, fährt damit oft besser.“ Auch wenn die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr erst Ende Juli starten, sollten die Ferienjobber schon jetzt „Nägel mit Köpfen machen“. Von der Aushilfe in Küchen und Bäckereien bis zum Kellnerjob in Gaststätten – es lohne sich, im Kreis Recklinghausen auf „Sommerjob-Suche“ zu gehen. Damit nicht zu viel vom hart verdienten Geld beim Finanzamt landet, empfiehlt die NGG, ein paar Regeln zu beachten. „Für Schüler und Studenten ist es oft besser, ‚auf Lohnsteuerkarte’ zu arbeiten. Hier darf bis zu 890 Euro steuerfrei verdient werden. Wer mehr bekommt, muss zwar Lohnsteuer zahlen, mit dem Lohnsteuerjahresausgleich landet das Geld aber schließlich doch wieder im eigenen Portemonnaie“, so Werner Kraupner. Der Grund: Die monatliche Lohnsteuer wird für das ganze Jahr berechnet. Wer aber nur einige Wochen pro Jahr arbeitet, bleibt in den meisten Fällen unter dem Freibetrag von derzeit 10.200 Euro – und bekommt die Lohnsteuer zurück erstattet.
Wie viel Jugendliche im Kreis Recklinghausen während der Sommerferien verdienen, hängt von der Branche und dem Verhandlungsgeschick ab. „8,50 Euro – das ist der Mindeststundenlohn, den die NGG gesetzlich festklopfen will. Der sollte auch für Schüler und Studenten gelten. Daran sollten sich Ferienjobber orientieren. Nach oben ist aber immer Luft ...“, so Werner Kraupner. Aufpassen müssten allerdings Eltern, deren volljährige Kinder mehr als 9.000 Euro verdienen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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