Nur Grünschnitt und Bioabfall am der Güterstraße abliefern!
Ausweis bereithalten und bei Ansprache der Mitarbeiter bitte vorzeigen!
Grundsätzlich sind die öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung (Altkleider- Glas, Grünschnitt und Bioabfallsammlung) auf städtischem Gebiet nur für Abfälle und Wertstoffe nutzbar, die auf Hamminkelner Stadtgebiet anfallen.
Eine aktuelle Pressemitteilung der Stadtverwaltung stellt klar: Diese Regelung ist nicht neu, sondern bereits seit vielen Jahren die abfallrechtliche Basis für ein gebührengerechtes Entsorgungssystem.
Vor diesem Hintergrund weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass dies natürlich auch auf der kommunalen Grünschnittannahmestelle an der Güterstrasse gilt. Um die Rechte der Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger noch besser wahren zu können, sind unserer Mitarbeiter angewiesen, Sorge dafür zu tragen, dass dort nur der Grünschnitt und der Bioabfall abgeladen werden kann, für den die Hamminkelner Herkunft nachgewiesen ist.
Die Hamminkelner Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, bei Abgabe von Bioabfall oder Grünschnitt einen Ausweis bereitzuhalten. Sollte dies auf Nachfrage nicht erfolgen, kann der mitgebrachte Abfall nicht abgeladen werden. Wir bitten für diese allgemein übliche Maßnahme um Verständnis.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.