Stadt informiert über die Räumpflicht: Schnee muss weg!

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Die aktuellen Witterungslage mit Schneefällen nimmt der Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln zum Anlass, auf die Bestimmungen zur Winterwartung innerhalb der
Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln (1) hinzuweisen.

Einzelheiten sind in der Satzung (1) ab § 3 geregelt.
Die wichtigsten Bestimmungen in Stichpunkten :
Wer : Grundstückseigentümer bzw. beauftragte Anlieger
Was : Gehwege entlang des Grundstückes in Fußgängerverkehrsbreite (1,5m), bei
Mischverkehrsflächen den Fußweg.

Wie : Schneeräumung und rutschfest Abstreuen, ohne Verwendung von Salz (Ausnahmen siehe §3 a der Satzung).
Wann : werktags vor 7.00 Uhr, sonntags/feiertags vor 9.00 Uhr; tagsüber bis 20.00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls und entstandener Glätte.

Infos auch auf der Stadthomepage:
http://www.hamminkeln.de/C125740F0036E2F7/HTML/8A2405E546731206C125749C00242907

Wenn nicht korrekt geräumt wird, kann viel passieren. Auch Fußgängern und Radfahrern.
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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