Absage der Scheunenfete 2020
Schützen im Dreiländereck wollen angemessen auf die Zwänge durch Covid-19 reagieren

Der Allgemeine Schützenverein Wittenhorst-Töven-Sonsfeld e.V. sagt die für den 21. März geplante Scheunenfete ab. Nach Rücksprache mit der Stadt Hamminkeln und der Abstimmung im Vorstand des Schützenvereins haben wir diese Entscheidung getroffen. Wir bedauerndiesen Schritt, aber halten die Entscheidung aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona Virus (Covid-19) für richtig und angemessen.

In der Pressemitteilung erklärt der Verein: Über einen möglichen Ersatztermin können wir aktuell keine Auskunft geben. DieÜberlegungen hierzu können gegenwärtig nicht sinnvoll geführt werden. Des Weiteren ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Hamminkeln Abs. 1 Punkt 1 auf Grundlage des §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz vom 12.03.2020 mit Wirksamkeit ab dem 12.03.2020 untersagt.

Die behördliche Anordnung derStadt Hamminkeln untersagt alle Veranstaltungen über 100 Personen in geschlossen Räumen bis auf unbestimmte Zeit. Die jährliche Scheunenfete erwartet mehrere hunderte Besucher und ist somit von der behördlichen Anordnung betroffen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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