en-reporter
Da zog der Strafrichter den Joker

Eltern sollen normalerweise den Kindern als Vorbild dienen. Das dieses nicht immer der Fall ist, zeigt der folgende Bericht aus dem Amtsgericht.

Da saßen der 35 Jahre alte Hattinger und seine 28 Jahre alte Ehefrau, die beide zur Verständigung keinen Dolmetscher brauchten, neben ihrem Strafverteidiger auf der Anklagebank.

Beide Angeklagte sind berufstätig und üben neben ihrer normalen Tätigkeit noch einen Nebenjob aus, wie sie Richter Kimmeskamp erklärten. Dennoch, so die Angeklagten, reiche das Geld vorne und hinten nicht.

Im Oktober des letzten Jahres begab sich das Ehepaar in Begleitung ihres Kleinkindes zum Einkaufen in ein Kaufhaus auf der Großen Weilstraße. Zum Transport der geplanten Einkäufe führte die Ehefrau neben einem Einkaufswagen des Kaufhauses auch einen Einkaufstrolly mit.

Die Einkäufe legten die Angeklagten dann nicht nur in den Einkaufswagen, sondern höherwertige Waren wie eine Flasche Whisky wurden in den Einkaufstrolly gepackt. An der Kasse angekommen, legten sie nur die Waren aus dem Einkaufswagen auf das Kassenband.

Bitte kommen Sie mit, sagte der Ladendetektiv
Nach dem Bezahlen legte sich plötzlich die Hand eines Ladendektives auf die Schulter der Angeklagten. Mitkommen war dann angesagt. In seinem Büro ergab dann der Wert der im Einkaufstrolly befindlichen und nicht bezahlten Waren 123,92 Euro.

Als die Angeklagten dann während der Hauptverhandlung ihre rührige Geschichte von ihrem unruhigen Kleinkind erzählten, welches beim Einkauf immer abwechselnd mal auf den Arm oder in den Einkaufswagen wollte, verzog der Strafrichter keine Miene. Durch dieses "stressige" Kleinkind abgelenkt, so der Angeklagte, habe man dann „versehentlich“ die Waren in den Einkaufstrolly gepackt und vergessen, an der Kasse zu bezahlen.

Als Richter Kimmeskamp dann erwähnte, dass die Aufzeichnungen des Videos der Überwachungskameras des Warenhauses aber etwas anderes ergeben würden, überzeugte Rechtsanwalt Hiesgen noch rechtzeitig seine Mandanten, doch die Wahrheit zu sagen, bevor das Video vorgespielt wurde.

600 Euro für ein gemeinnütziges Hattinger Familienzentrum
Beide gaben dann zu, die Chance genutzt zu haben, die im Einkaufstrolly befindlichen Waren nicht zu bezahlen und somit versucht zu haben, zu stehlen.
Da beide Angeklagte nicht vorbestraft waren, bekamen sie vom Staatsanwalt noch „einige belehrende Worte zu hören“, bevor das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe von je 300 Euro pro Angeklagtem eingestellt wurde. Der Förderverein eines gemeinnützigen Hattinger Familienzentrums freut sich demnächst über einen Geldbetrag in Höhe von 600 Euro, dabei hätte der Einkauf für die Angeklagten deutlich billiger ausfallen können.

Statistik: Im Jahre 2018 wurden im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm 533 Ladendiebstähle zur Anzeige gebracht. 2017 waren es noch 670 Fälle.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.