Amtsgericht Hattingen
Geldstrafe für prügelnden Partner

Wegen Körperverletzung in zwei Fällen wurde heute ein 39-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.

Der Weg zum Amtsgericht ist dem Sprockhöveler nicht fremd, zuletzt hatte er sich Mitte Dezember bereits wegen Körperverletzung zu verantworten und war verurteilt worden.
Kaum hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihre Anklage vorgetragen, räumte der 39-Jährige alle Taten direkt ein. Er hatte im September letzten Jahres seine damalige Partnerin in Sprockhövel einmal in ihr Gesicht geschlagen und beim zweiten Mal gegen ihre Beine getreten und sie dabei auf das Übelste beleidigt.
Inzwischen hat sich die Ex-Partnerin vom Angeklagten getrennt. Seit mehreren Jahren ist der 39-Jährige arbeitssuchend und hat seit dem letzten Jahr auch keine eigene Wohnung mehr, sondern wohnt bei einem Freund.

Richter : "Eine Frau schlagen, das geht gar nicht"

Unter Einbeziehung der früheren Geldstrafe von 60 Tagessätzen plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme für die zwei eingestandenen Körperverletzungen und die Beleidigung auf eine Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, also zu insgesamt 1.400 Euro.
Richter Kimmeskamp blieb dann mit seinem Urteilsspruch knapp darunter. Aus Einzelstrafen von 60 Tagessätzen aus Dezember, 60 Tagessätzen für den Schlag ins Gesicht und 70 Tagessätzen für das Treten gegen die Beine und der Beleidung bildete der Strafrichter unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten daraus eine neue Gesamtstrafe. 120 Tagessätze zu je 10 Euro, also 1.200 Euro muss der Angeklagte jetzt als Strafe an die Staatskasse zahlen. "Eine Frau geschlagen und beleidigt, das geht gar nicht", sagte Richter Kimmeskamp am Ende seiner Urteilsbegründung .

Erklärung: Asperationsprinzip – Bildung einer Gesamtstrafe

  • Asperationsprinzip, auch Verschärfungsgrundsatz ist ein Rechtsbegriff aus dem Strafrecht, in Deutschland gesetzlich geregelt im StGB. Er bezeichnet die Methode, eine tat- und schuldangemessene Gesamtstrafe zu bestimmen, wenn der Täter wegen mehrerer Delikte, die zueinander in Tatmehrheit stehen, gleichzeitig verurteilt wird. Gegenstück ist das im Fall der Tateinheit zur Anwendung kommende Absorptionsprinzip.
  • Zunächst ist für jede einzelne Tat nach den Regeln der Strafzumessung eine Einzelstrafe zu bilden. Von diesen verschiedenen Einzelstrafen wird dann die höchste verwirkte Strafe, die sogenannte Einsatzstrafe unter nochmaliger Berücksichtigung und Abwägung der allgemeinen Strafzumessungsgründe erhöht. Dabei ist das Mindestmaß der Gesamtstrafe die geringstmöglich erhöhte Einsatzstrafe. Das Höchstmaß der Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Quelle: Wikipedia
Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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