Aus dem Hattinger Amtsgericht
Geschlagene Ehefrau „kneift“ vor Gericht

Ein 51-jähriger Hattinger wurde heute mangels Beweisen vom Anklagevorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende der Beweisaufnahme dafür, den Angeklagten freizusprechen. Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft nach der von der Ehefrau des Angeklagten gestellten Strafanzeige in der Hauptverhandlung konnte nicht bewiesen werden.
Rechtsanwalt Salewski, der den 51-jährigen Hattinger vertrat, dürfte zufrieden gewesen sein, zumal es nach seiner Ansicht im Gericht keinen einzigen geeigneten Beweis gegeben hatte, dass sein Mandant gegenüber seiner Ehefrau und seinem Sohn übergriffig geworden war und Körperverletzungen begangen hatte.
Im Rahmen eines Familienstreites soll der Angeklagte Mitte Februar 2020 seine Ehefrau mit einem Staubsaugerrohr geschlagen und am Folgetag auch mit einer Wodkaflasche seinen Sohn am Kopf attackiert haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, denn die Frau hatte ihren Mann angezeigt.
Die Tochter der Geschädigten soll dabei die Polizei verständigt haben, die den Angeklagten für einige Tage der Wohnung verwies. Ein Arzt bescheinigte der Ehefrau Prellungen am Kopf, Oberarm und Verletzungen an der Ohrmuschel.
In der Hauptverhandlung allerdings zog die Ehefrau ihre Anschuldigungen gegen ihren Ehemann zurück. Ein Dolmetscher unterstützte sie dabei, sich auf deutsch auszudrücken. „Wir sind seit 29 Jahren zusammen, er hat sich entschuldigt und ich möchte von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen“, übersetzte der Dolmetscher die Aussage der Ehefrau.
Auch ihre Tochter machte dann von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Einzig der Sohn des Angeklagten sagte aus und bestritt die von seiner Mutter gegen seinen Vater erhobenen Vorwürfe. „Streit kommt überall mal vor, aber geschlagen wurde nicht“, sagte der Sohn und führte die Abgabe der Strafanzeige auf ein gestörtes Verhältnis seiner Schwester gegenüber seinem Vater zurück.
Somit endete das Verfahren mangels Beweisen mit einem Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Die unnötige Arbeit damit hatten Polizeibeamte, Anzeigensachbearbeiter, Staatsanwaltschaft und Mitarbeiter des Amtsgerichtes.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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