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Privater Geldbote unterschlägt - Geldstrafe

Ein 41-jähriger sollte seiner Vermieterin Mitte Juni 2017 einen Gefallen tun und im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung ihrem Kontrahenten zehntausend Euro in bar übergeben. Von dem Gesamtbetrag hielt er jedoch einen Teil für sich ein und erhielt vom Strafrichter dafür jetzt eine Geldstrafe.

Zum ersten Gerichtstermin Anfang Dezember 2018 war der Angeklagte erst gar nicht erschienen. Ein Haftbefehl wurde erlassen und als der Angeklagte Monate später aufgegriffen wurde, erfolgte seine Festnahme. Er wurde gegen Auflagen dann wieder frei gelassen und musste sich danach wöchentlich bei der Polizei melden. Mit seinem Anwalt erschien er jetzt pünktlich zur neu angesetzten Hauptverhandlung.

Geld für sich einbehalten
Staatsanwalt Vroomen beschuldigte ihn der Unterschlagung. Von den zehntausend Euro, die er übergeben sollte, hatte er laut Anklage nur 7.500 Euro übergeben.

Die Einlassung des Angeklagten dazu, der bereits über zehn Vorstrafen aufweisen kann und schon hafterfahren ist, war sehr wechselhaft.

Richter Kimmeskamp unterbrach dann die Hauptverhandlung und zog sich mit Staatsanwalt Vroomen und Rechtsanwalt Salewski als Strafverteidiger zu einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch zurück. Das lässt die Strafprozessordnung in Paragraph 257 c zu.

Nichtöffentliches Rechtsgespräch
Danach verkündete der Strafrichter das Ergebnis der Verständigung, welches bei einem Geständnis des Angeklagten ein Strafmaß zwischen einer Geldstrafe von 60 bis 80 einkommensabhängigen Tagessätzen vorsah.

Rechtsanwalt Salewski zog sich dann wiederum mit seinem Mandanten zur Beratung zurück. Danach erklärte der Angeklagte, er habe das Geld unterschlagen, wie es in der Anklageschrift beschrieben war. Jahrelang sei er drogenabhängig gewesen, habe Marihuana und Extasy konsumiert und sei erst jetzt drogenfrei, nachdem er seine neue Freundin kennengelernt habe. Zweimal wöchentlich nimmt er an einer Suchttherapie teil und hat auch wieder einen unbefristeten Job.

600 Euro Geldstrafe für den Angeklagten
Am Ende der Beweisaufnahme plädierten Staatsanwalt Vroomen und Rechtsanwalt Salewski für die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen für diese Unterschlagung. Richter Kimmeskamp folgte dann diesen Anträgen und verhängte gegen den geständigen Angeklagten tat- und schuldangemessen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt 600 Euro.

Erleichtert verließ der Angeklagte mit seinem Verteidiger den Gerichtssaal.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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