EDV-Lizenzen - Kein Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Stadt Sprockhövel

Wegen der zeitweisen Verwendung nicht rechtmäßiger EDV-Lizenzen bei der Stadt Sprockhövel wird die Staatsanwaltschaft in Essen kein Verfahren aufnehmen.

In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 27. September 2018 wurde die Öffentlichkeit u.a. darüber informiert, dass Verantwortlichen der Stadtverwaltung mindestens seit 2015 bewusst bekannt war, dass ihr EDV-Bereich mit nicht ordnungsgemäßen Lizenzen für die IT gearbeitet hat. Dieser Zustand soll erst später abgestellt worden sein.

Mitte 2017 entdeckte die Sprockhöveler Verwaltung, dass nicht für alle Computer im Hause gültige Software-Lizenzen vorhanden waren. Daraufhin entschied der Stadtrat, ein externes Unternehmen mit der Prüfung zu beauftragen. Dessen Ergebnisse lautete: 80 Microsoft-Lizenzen sind gefälscht, weitere Lizenzen fehlen ganz.

Gegenüber der Stadt Sprockhövel hatte der Anbieter der Lizenzen behauptet, es handele sich um Original Recovery-DVDs und entsprechende OEM-Lizenzen von PC-Herstellern. Bei der EDV-Prüfung hatten die Experten eine der Lizenzen an Microsoft zur Kontrolle geschickt und die Fälschung bestätigt bekommen.

Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Essen, Oberstaatsanwältin Anette Milk, teilte jetzt dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage mit, dass bei der Staatsanwaltschaft kein diesbezügliches Verfahren gegen die Stadt Sprockhövel bzw. deren Mitarbeiter aufgenommen wird.

Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft erklärt dazu, dass der Inhaber der Rechte nur gegen den Verkäufer der gefälschten Lizenzen einen Strafantrag gestellt hatte und an der Verfolgung der Erwerber (die offensichtlich vom Verkäufer über die Echtheit der Lizenzen getäuscht worden waren) kein Interesse hatte.

Da aber die Verfolgung eines solchen Verstoßes einen wirksamen Strafantrag des Berechtigten zwingend voraussetzt, ist eine Strafverfolgung nicht möglich. Das betrifft dann sowohl den wohl noch gutgläubig erfolgten Erwerb als auch die in Kenntnis der Fälschung erfolgte Weiterbenutzung der Software.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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