Eltern sollen ihre Kinder misshandelt haben

Auf der Anklagebank sitzt ein Ehepaar, welches seine beiden minderjährigen Kinder, heute 11 und 16 Jahre alt, mit Gegenständen geschlagen haben soll. Die Kinder machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und müssen vor Gericht nicht aussagen.

Konkret geht es um zwei Vorfälle. Der eine datiert aus dem Jahr 2007. Hier soll das Mädchen Prügel bezogen haben. Sie sollte laut Anklage den Vater beaufsichtigen dass dieser sein Geld nicht für Alkohol ausgab.
Der Vater schickte das Mädchen zurück nach Hause und dort holte es sich entssprechende Prügel mit Gegenständen von der Mutter ab.
Kurze Zeit später lief das Mädchen von zuhause weg und ging zu ihrem damals 20jährigen Freund. Gegenüber der Polizei machte sie eine Aussage und wurde vom Jugendamt in Obhut genommen. Kurze Zeit verbrachte das junge Mädchen in Einrichtungen des Jugendamtes, bevor sie auf eigenen Wunsch und dem Wunsch der Familie wieder nach Hause kam. Zeitgleich erhält die Familie Hilfen, sogenannte familientherapeutische Maßnahmen.
Ein zweiter Vorfall geschah 2011 in der Wohnung der Angeklagten. Hier soll es nach einem verbalen Streit zur körperlichen Züchtigung des damals elfjährigen Sohnes gekommen sein. Der damalige Freund des Mädchens saß bei diesem Vorfall im Wohnzimmer und gab vor Gericht sehr stockend an er habe den verbalen Streit mitbekommen. Auch wusste er, dass der Vater mit dem Kind im Kinderzimmer verschwand und hörte das Kind laut schluchzen. Er will auch schlagende Geräusche mit einem Gürtel gehört haben, kann dies auf Nachfrage aber nicht konkretisieren. Heute hat der junge Mann die private Verbindung zu der jungen Frau gelöst.
Die Probleme innerhalb der Familie sind dem Jugendamt bekannt. Vor Gericht ist allerdings nur die Ehefrau zu einer Aussage bereit, der Mann schweigt beharrlich. Die Ehefrau erklärt, sie habe ihre Kinder noch nie geschlagen, gibt aber gleichzeitig zu, mit dem Hauspantoffel Schläge auf den Po gegeben zu haben.
Das Gericht stellt das Verfahren vorläufig ein gegen eine Ratenzahlung von insgesamt 480 Euro an den örtlichen Kinderschutzbund. Die Familie bezieht Hartz IV und der Vater verdient durch Nebenjob etwas dazu.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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