Fußballmatch hatte ein Nachspiel

Vor dem Hattinger Amtsgericht hatte sich ein junger Mann zu verantworten, der in die Randale eines Fußballspieles verwickelt gewesen sein soll. Der Fan von Borussia Mönchengladbach war angeklagt wegen Landfriedensbruch.

Der Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch aktive Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.
In diesem Fall ging es um ein Fußballspiel in Mönchengladbach gegen Schalke Ende 2013. Das Spiel war bereits zu Ende und die jeweiligen Fans auf dem Weg nach Hause, als es doch noch zu einem Zusammentreffen der gegnerischen Fans kam. Die Polizei wollte dies verhindern und ging dazwischen. Im Einsatz war berittene Polizei, aber auch Fußgruppen.

Aus dem Amtsgericht

Eine Gruppe von Borussen-Fans wurde von der Polizei eingekesselt. Aus der Gruppe heraus wurden pyrotechnische Fremdkörper auf die Polizisten geworfen. Die Personalien der Gruppenmitglieder wurden festgehalten. Unter ihnen befand sich auch der Angeklagte, der mit einer Dauerkarte für seinen Verein leidenschaftlicher Anhänger ist und die Spiele verfolgt.
Bei dem Angeklagten wurde eine Sturmhaube gefunden, die dieser aber nicht getragen haben will. Der Angeklagte, dessen Vater ebenfalls im Gerichtssaal sitzt, gibt an, zwar bei der Gruppe mitgelaufen zu sein, doch nichts geworfen zu haben. Der Abiturient erklärt, er habe nichts gemacht, sei nur dabei gewesen. Die in der Anklage beschriebene braune Jacke habe er nicht getragen, er besitze keine Jacke dieser Farbe. Auch der angegebene Alkoholtest sei bei ihm nicht durchgeführt worden und der sichergestellte Zahnschutz sei auch nicht bei ihm sichergestellt worden. Einer der damals im Einsatz gewesenen Polizisten erklärt als Zeuge, ein Blatt der Akte sei nicht korrekt zugeordnet. Er habe dieses Blatt zwar geschrieben, aber es bezöge sich auf einen anderen jungen Mann aus dieser Gruppe, gegen den er bereits in einem anderen Prozess ausgesagt habe.
So fällt die Anklage in sich zusammen und das Verfahren wird eingestellt.
Dennoch gibt es nach dem Ansehen der Bilder aus den Überwachungskameras deutliche Worte von Richter und Staatsanwalt an den jungen Angeklagten. „Für mich beschreiben diese Bilder kriegsähnliche Zustände, für die ich überhaupt kein Verständnis habe“, so der Staatsanwalt. „Sie hatten jede Gelegenheit, diese Gruppe zu verlassen. Sie haben es nicht getan und sind mitgelaufen, obwohl sie gesehen haben, dass aus dieser Gruppe pyrotechnische Gegenstände geworfen wurden. Halten Sie sich in Zukunft von solchen Gruppen fern!“, warnt der Vorsitzende Richter Frank Waab den jungen Mann.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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