Hattinger gesteht sexuelle Übergriffe auf minderjähriges Kind

Ein 55 Jahre alter Hattinger hat vor dem Jugend-Schöffengericht gestanden, als Nachhilfelehrer sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben.

Der STADTSPIEGEL berichtete bereits am 19. September, dass die Staatsanwaltschaft einen Hattinger beschuldigt, von Ende November 2016 bis Anfang Januar 2017 in acht Fällen während der Nachhilfestunden sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben.

Der Angeklagte befindet sich seit Ende Januar 2017 in Untersuchungshaft und wurde mit Handfesseln aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Sitzungssaal geführt. Er war bereits aus Sicherheitsgründen von der JVA Essen zur JVA Dortmund verlegt worden.

Nach Nachfrage des STADTSPIEGEL bei der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Essen daraufhin Anfang September veranlasst, dass die weiteren Hauptverhandlungen im Amtsgericht Hattingen öffentlich sind. 3 frühere Hauptverhandlungen waren als nichtöffentlich deklariert.

Staatsanwältin Maria Linten und Richter Dr. Martin Lucks verweigerten Mitte September den Pressevertretern in der damaligen Hauptverhandlung weitere Auskünfte. Sie deuteten an, dass die Anklageschrift, möglicherweise um weitere Anklagepunkte erweitert, erst beim nächsten Hauptverhandlungstermin verlesen werden sollte.

In der heutigen kurzen Hauptverhandlung verlas die Staatsanwältin nur die ursprüngliche Anklageschrift, damit das Verfahren jetzt öffentlich geführt wird. Im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten soll dieser eine Lebensbeichte abgelegt haben. Die dort zugegebenen Taten der sexuellen Übergriffe auf Kinder könnten die Zuständigkeit des Amtsgerichtes übersteigen. Daher wurde die ursprüngliche Anklageschrift nicht um die neuen Taten ergänzt und jetzt ein weiteres Verfahren beim Landgericht eingesetzt.

Arglosigkeit trifft Abgebrühtheit
Der Hattinger hatte sich als Nachhilfelehrer ausgegeben, obwohl er keine entsprechende Ausbildung hat. Er besuchte mehrmals eine Familie in Hattingen um Nachhilfe zu erteilen. Während seiner Nachhilfestunden kam es dann zu seinen sexuellen Übergriffen auf einen minderjährigen Jungen. Aus Gründen des Anstandes werden keine weiteren Details genannt. Diese Taten gestand der Hattinger vor dem Jugendschöffengericht heute ein.

Die Ermittler der Kriminalpolizei fanden auf dem Computer des Angeklagten kinderpornographische Bilder und Videos.

Fesselspiele mit Kindern bereits im Jahre 2011
Bereits 2011 war der Hattinger vom Amtsgericht Meinerzhagen wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Er hatte auf einem Spielplatz Kinder gefesselt und fotografiert. Die Fesseln löste er erst nach 20 Minuten. Durch die Hilferufe der Kinder waren Passanten aufmerksam geworden, die den Hattinger damals bis zum Eintreffen der Polizei festhielten.

Das Gericht in Meinerzhagen sah damals keine pädophilen Neigungen beim Angeklagten und würdigte bei der Bemessung des Strafmaßes auch eine Geldzahlung des Angeklagten an die Eltern der Kinder im Rahmen der Wiedergutmachung.

Gutachterin beauftragt
Die öffentliche Hauptverhandlung in Hattingen wird am 23.10.2017 fortgesetzt. Zu diesem Termin soll die Gutachterin Dr. Marianne Miller, die den Angeklagten untersucht hat, ihr Gutachten dem Schöffengericht erläutern.

Es ist damit zu rechnen, dass das Verfahren vom Amtsgericht in Hattingen an die zuständige Strafkammer des Landgerichtes abgegeben wird. Das Amtsgericht hat außerdem keine Befugnis, eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

„Ich werde alles tun, damit mein Mandant nicht rückfällig wird“, sagte Rechtsanwalt Michael Hiesgen, der den Angeklagten vertritt, zum STADTSPIEGEL.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Experten raten dringend dazu, Nachhilfe ausschließlich in einer institutionellen Einrichtung, die geprüft und zertifiziert ist, in Anspruch zu nehmen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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