Hattinger wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Ein 24 Jahre alter Hattinger hatte sich wegen Beleidigung und Körperverletzung zu verantworten. Am Ende der Hauptverhandlung kassierte er 100 Tagessätze zu je 8 Euro, also 800 Euro Geldstrafe.

Der junge Hattinger ist zu einhundert Prozent schwerbehindert, ständig auf fremde Hilfe angewiesen und kann nach eigenen Angaben kaum lesen und schreiben. Schon als Kind war er nicht beschulbar und wurde mehrere Jahre in einer auswärtigen Familie betreut. Nach einer Betäubungsmittelabhängigkeit ist er auf starke Medikamente angewiesen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Juli 2017 vier Straftaten begangen zu haben. Angeklagt waren Volksverhetzung, Körperverletzung und Beleidigung.

Abgespielt hatte sich alles im Bereich des Reschop-Carrés und des Busbahnhofes. Mit einem Bekannten hatte der bereits vorbestrafte Hattinger in alkoholisiertem Zustand einen Elektronikmarkt betreten, an Elektro-Fahrrädern rumgespielt und dabei Bier verschüttet.

Rassistische Parolen gegen Security-Mitarbeiter
Aufgrund seines alkoholisierten Zustandes wurde er von einem Security-Mitarbeiter des Geschäftes aufgefordert, dieses zu verlassen. Daraufhin beleidigte er den Security-Mitarbeiter mit extremen rassistischen und fremdenfeindlichen Parolen. Nach Aussage des Security-Mitarbeiters hat der Hattinger außerdem versucht, mit einer mitgeführten Bierflasche seinen Kopf zu treffen.

Der Hattinger stellte den Hergang anders dar. Nach seiner Meinung war sein Bekannter der Übeltäter. Als der Security-Mitarbeiter aber dem Gericht das Überwachungsvideo aushändigte, war der Angeklagte sehr überrascht, als er sich und sein Verhalten auf dem Video sah und sich die Aussagen des Detektives bestätigten.

Nachdem der Hattinger beim Verlassen des Geschäftes noch Bier auf der Rolltreppe verschüttet hatte, war er auch vom Hausdetektiv des Centers verfolgt worden, der inzwischen die Polizei verständigt hatte. Daraufhin soll der Angeklagte die Bierflasche in Richtung der beiden Security-Mitarbeiter geworfen haben.

Den Polizeimaßnahmen widersetzt
Den Maßnahmen der hinzugerufenen Polizeibeamten widersetzte sich der Angeklagte auch noch, so dass er gefesselt in´s Polizeigewahrsam gebracht wurde. Hierbei soll er die Beamten beleidigt und einen Beamten getreten haben.
„Ich habe an diesem Tage großen Mist gebaut“, sagte der Angeklagte reumütig und gestand die Anklagevorwürfe. Er entschuldigte sich mehrmals bei dem dunkelhäutigen Security-Mitarbeiter für seine Äußerungen und Handlungen. Dieser nahm die Entschuldigungen an.

Geldstrafe für „garstige Taten“
Unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten beantragte Staatsanwalt Dr. Volker Widhammer für die nach seiner Meinung „garstigen Taten“ Einzelstrafen in Höhe von insgesamt 180 Tagessätzen, die er zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro, also 1.000 Euro Geldstrafe zusammenfasste.

Rechtsanwalt Koch beantragte für seinen vermindert schuldfähigen Mandanten ein mildes Urteil, da sich dieser krankheitsbedingt bei der Tat als Opfer gefühlt habe.

Richter Johannes Kimmeskamp schloss sich dann der Forderung des Staatsanwaltes an, bildete aus den Einzelstrafen auch eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen und setzte einkommensabhängig die Höhe mit je 8 Euro fest. 800 Euro Strafe muss der Hattinger bezahlen, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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