Sexueller Übergriff auf Hattingerin - Freispruch für den Angeklagten

Ein 26 Jahre alter Angeklagter wurde heute vom Schöffengericht freigesprochen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihn, Mitte November 2015 sexuelle Übergriffe auf eine Hattingerin begangen zu haben, ließen sich nicht beweisen. Auch der Staatsanwalt plädierte auf Freispruch.

Am Ende des öffentlichen Prozesses war das Gericht davon überzeugt, dass ein Übergriff auf die Angeklagte Mitte November 2015 stattgefunden hat. Der eigentliche Täter konnte jedoch bis jetzt nicht ermittelt werden.

Die Geschädigte traf Mitte November 2015 spätabends im Bereich der Roonstraße, wo sie auf einer Treppe sitzend eine Zigarette rauchte, auf eine dunkelhäutige männliche Person. Diese verwickelte sie in ein Gespräch. Der Mann ging dann hinter der Hattingerin her und man ging gemeinsam zu einem in der Nähe befindlichen Spielplatz.

Dort soll der dunkelhäutige Mann die Hattingerin gegen ihren Willen geküsst, dann umarmt haben und sexuell übergriffig geworden sein. „Ich war vor Schreck wie gelähmt“, sagte die Geschädigte auf die Frage, warum sie nicht weggelaufen sei oder um Hilfe gerufen habe. „Er ließ erst von mir ab, als ich immer lauter widersprach“, sagte die Hattingerin vor Gericht.

Keine verwertbaren DNA-Spuren
Unmittelbar nach der Tat konnte die Polizei bei einer Nahbereichsfahndung keinen Tatverdächtigen ermitteln. Drei Monate später sah die Hattingerin in der Innenstadt den Angeklagten und will ihn als Täter wiedererkannt haben. Sie verständigte sofort die Polizei, die den Tatverdächtigen festnahm. Dieser bestritt den Tatvorwurf und bot den Beamten sofort einen DNA-Test an. Das Landeskriminalamt konnte auf der sichergestellten Kleidung des Tatverdächtigen und der Geschädigten keine verwertbaren DNA-Spuren sichern.

Auch ein von der Geschädigten wahrgenommener Rufname des Täters konnte dem Angeklagten nicht zugeordnet werden.

Am Ende der Beweisaufnahme plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch, da nicht zweifelsfrei feststand, dass der Angeklagte der Täter war. Weiterhin bemerkte der Staatsanwalt zahlreiche Widersprüche bei den verschiedenen Einlassungen der Geschädigten unmittelbar nach der Tat und vor Gericht. Diese erklärte die unterschiedlichen Versionen damit, dass sie sich seit fast drei Jahren bemüht, die Erlebnisse endlich zu vergessen. Wie belastend es für eine Betroffene ist, fast drei Jahre nach einer Tat Details über sexuelle Übergriffe zu schildern, war der Hattingerin im Gericht deutlich anzumerken.

Rechtsanwalt Henner Sentner, der die geschädigte Hattingerin vertrat, sah keine Gründe für eine Falschbeschuldigung seiner Mandantin gegen den Angeklagten.

Strafverteidiger plädiert auf Freispruch
Strafverteidiger Tim Salewski bekräftigte in seinem Plädoyer, dass die Tat auch nicht ansatzweise seinem Mandanten nachzuweisen sei. Er zeigte die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten und Widersprüche auf, die Zeugen mit einer Gesichts- bzw. Täterbeschreibung haben und beschrieb die zahlreichen Widersprüche zum Sachverhalt dieser Gerichtsakte. Er bedauerte sehr, dass ein noch Unbekannter auf die Geschädigte sexuell übergriffig wurde, beantragte aber für seinen bisher nicht vorbestraften Mandanten Freispruch.

Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann die Entscheidung des Schöffengerichtes und sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei. „Es fehlen dem Gericht überzeugende Beweise, dass der Angeklagte die Tat begangen habe“ sagte der Richter in der Urteilsbegründung und verwies auch auf zahlreiche Widersprüche bei den Aussagen der Geschädigten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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