Kinderhospiz-Stiftung erhält 1.000 Euro

Ein 32 Jahre alter Angeklagter hatte sich jetzt vor dem Hattinger Amtsgericht zu verantworten. Im Oktober des letzten Jahres soll er durch rücksichtsloses Fahren auf der A 43 einen anderen Autofahrer im Bereich der Auffahrt zur A46 abgedrängt haben. Diesem entstand durch das Abdrängen an seinem Auto ein Schaden in Höhe von über 5.000 Euro.

Vorausgegangen war wohl eine sehr progressive Fahrweise zwischen den beiden Autofahrern mit wechselseitigem Drängeln, Überholen, Einscheren und Abbremsen.
Beide Beteiligte beteuerten vor Gericht, sie hätten sich verkehrsgerecht verhalten und der jeweils andere sei der Schuldige.

Nach dem Abdrängen auf der Zufahrt zur A 46 soll es zu wechselseitigen verbalen Beleidigungen und zu körperlichen Übergriffen gekommen sein. Die körperlichen Übergriffe ließen sich vor Gericht nicht beweisen. In der Hauptverhandlung ging es auch nur um strafrechtliche Tatbestände. Die privatrechtliche Schadensregulierung erfolgte bereits durch die Versicherung des Angeklagten.

Da dieser bisher weder verkehrsrechtlich noch strafrechtlich auffällig wurde, stellte Richter Johannes Kimmeskamp mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten das Verfahren gegen Zahlung eines Betrages von 1.000 Euro vorläufig ein. Der Angeklagte hat den Betrag an die Kinderhospiz-Stiftung Bergisches Land zu zahlen.

Dieses Hospiz besteht seit März 2015 und betreut in 10 Zimmern Kinder und Jugendliche mit einer „Lebenszeit verkürzenden Diagnose“.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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