Noch mal gutgegangen – „Verliebte Seniorin“ hätte fast Ihr Geld verloren

„Ich dachte doch, er wollte mich heiraten“, sagte die 77 Jahre alte Hattingerin zu Richter Johannes Kimmeskamp. Die Seniorin sagte als Zeugin aus, denn der 63 Jahre alte Angeklagte, früher in Hattingen wohnhaft, wurde beschuldigt, Geld der Seniorin veruntreut zu haben.

Die Seniorin kannte den Angeklagten als früheren Kollegen. Bei einem zufälligen Treffen bemerkten die beiden dann, dass sie im gleichen Stadtteil von Hattingen wohnen und tauschten ihre Telefonnummern aus.

Aus einem gemeinsamen Cafébesuch wurde dann mehr. Man verstand sich gut und schmiedete Zukunftspläne.

Da die Zeugin stark sehbehindert ist, übernahm der Angeklagte auch die Erledigung von Geldgeschäften für die Hattingerin.

Eine auf beider Namen vereinbarte gemeinsame Geldanlage in Höhe von 25.000 Euro soll der Angeklagte, der vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, im Oktober 2013 allerdings nicht vereinbarungsgemäß vorgenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, 3.000 Euro der Hattingerin einbehalten und das Konto ausschließlich auf seinen Namen angelegt und seiner Bekannten nur eine Verfügung für den Todesfall eingeräumt zu haben, die er einige Monate später dann widerrief.

Nachdem die Hattingerin davon erfuhr, zeigte sie ihren Bekannten an. Schriftliche Unterlagen über die Absprachen bzw. Quittungen der Geldübergabe konnte die Geschädigte nicht vorweisen.

„Ich habe ihm einfach zu sehr vertraut, bin aber froh, dass ich inzwischen von ihm mein gesamtes Geld mit Zinsen zurückerhalten habe“, sagte die Seniorin zum Vorsitzenden Richter.

Aufgrund dieser Fakten wurde dann das Verfahren gegen den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse eingestellt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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