Das Problem am oberen Ende der Leine

Ins Herner Rathaus dürfen Hunde nicht hinein. Und auch sonst gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen. Darauf weisen Karl-Wilhelm Schulte-Halm und Kirsten Förster vom Fachbereich Öffentlich Ordnung und Sport hin. Foto: Erler
  • Ins Herner Rathaus dürfen Hunde nicht hinein. Und auch sonst gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen. Darauf weisen Karl-Wilhelm Schulte-Halm und Kirsten Förster vom Fachbereich Öffentlich Ordnung und Sport hin. Foto: Erler
  • hochgeladen von Bernhard W. Pleuser

Das Problem befindet sich meist am oberen Ende der Hundeleine: Es ist der Halter, der Schwierigkeiten bereitet. Und weil in den letzten Jahren vermehrt „Schlendrian“ bei der Hundehaltung aufgefallen ist, klärt das Ordnungsamt die rund 7500 Herner Hundebesitzer noch mal gründlich auf.

Dass ihr Hund steuerpflichtig ist, das wissen Herrchen und Frauchen. Aber manch einer ist völlig ahnungslos, wenn es um die Haltungserlaubnis für gefährliche und große Hunde, Anleinpflicht und Haftpflichtversicherung geht. Darauf weisen Karl-Wilhelm Schulte-Halm, Abteilungsleiter im Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, und seine Mitarbeiterin Kirsten Förster hin.
Einer Anzeigepflicht muss der Tierfreund nachkommen, wenn sein Hund über 20 Kilo wiegt oder ein Schultermaß von mehr als 40 Zentimetern erreicht. „Also zum Beispiel Schäferhund, Golden Retriever oder Labrador“, erklärt Kirsten Förster. „Sie gelten als Großhunde.“
Nach dem 2002 erlassenen Landeshundegesetz ist die Züchtung von sogenannten Kampfhunden in NRW verboten. Das gilt auch für ihren „Import“ aus anderen Bundesländern oder dem Ausland.
Allerdings darf man sich aus dem Tierheim einen Pitbull, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier holen, wenn man dafür von der Behörde eine Erlaubnis erhalten hat. Diese ist an strenge Bedingungen geknüpft: Der Interessent muss seine Zuverlässigkeit und Eignung durch ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis des Veterinäramtes, die Mikrochipkennung des Hundes und den Abschluss der Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen. Zudem wird die ausbruchssichere Unterbringung durch einen Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung überprüft.
„Derzeit gibt es 100 Kampfhunde in Herne, für die eine Erlaubnis vorliegt“, berichtet Kirsten Förster. „Wenn sich jemand verbotenerweise etwa aus einem anderen Bundesland ein solches Tier besorgt, wenden sich in der Regel die besorgten Nachbarn an uns. Im Notfall ist dann sogar eine Sicherstellung des Hundes möglich.“ Er käme ins Tierheim. Erfreulich die Tatsache, dass die Gesamtzahl der Kampfhunde in unserer Stadt drastisch gesunken ist: Im Jahr 2000 waren es noch 250.
Doch das ist nicht alles, was Schulte-Halm auf der Seele liegt. So beachten Halter die Pflicht zu Anleinen nicht immer, die etwa in Fußgängerzonen, in Spielstraßen, bei Volksfesten, Märkten und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gilt. Wer erwischt wird, zahlt: Für nicht angeleinte kleine Hunde werden 25, für große 50 Euro Buße fällig. Werden die Hinterlassenschaften von Fifi und Bello nicht beseitigt, sind 35 Euro zu entrichten.
Mit Nachdruck weisen die Profis vom Ordnungsamt auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer hin. „Ohne die geht's gar nicht.“ Beide appellieren an Einsichtsfähigkeit und Rücksichtnahme der Vierbeiner-Fans, denn dann hat es bald ein Ende mit dem „Schlendrian“.

Autor:

Bernhard W. Pleuser aus Essen-Kettwig

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.