Meldegesetz: Nachbesserung unumgänglich

Markus Schlüter, Fraktionsvorsitzender

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herne steht in der jüngsten Diskussion um das Bundesmeldegesetz auf Seiten unserer Bürgerinnen und Bürger.
Mit diesen Worten stellt sich der Fraktionsvorsitzende, Markus Schlüter, klar hinter die Rechte der Hernerinnen und Herner.

Die Kritik hat sich in den letzten Tagen auf die Regelung des § 44 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BMG) gerichtet. Darin ist vorgesehen, dass die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (vorrangig Name und Anschrift) für Zwecke der Werbung und des Adresshandels ausgeschlossen ist, wenn der Bürger hiergegen Widerspruch eingelegt hat.
"Diese Regelung darf so nicht stehen bleiben", betont Markus Schlüter. "Vielmehr sollte die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur dann zulässig sein, wenn die Auskunft verlangende Stelle erklären würde, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person habe in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

Die CDU-Fraktion Herne fordert im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dringend die Nachbesserung des Meldegesetzes. Die privaten Daten der Herner Bürgerinnen und Bürger müssen auch privat bleiben und dürfen nicht zum Handelsobjekt verkommen.

"Sollte das Gesetz nicht im erforderlichen Umfang geändert werden, dann wird die CDU-Fraktion alles dafür tun, dass die Verwaltung die privaten Daten der Bürger nicht für gewerbliche Zwecke weitergeben darf", kündigt Markus Schlüter an.

Autor:

Daniela Spengler aus Herne

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