12 Tipps für Ihre Rechte auf Volksfesten

Kann ich Verträge widerrufen, –etwa wenn mir das gekaufte Stofftier nicht mehr gefällt?
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Sie ein Widerrufsrecht, auf das Sie der Händler hinweisen muss. Fraglich ist, wann ein Verkaufsstand auf einem Volksfest als Geschäftsraum anzusehen ist. Dies soll laut des umstrittenen Urteils des Landgerichts Freiburg (Urteil v. 22.10.2015, Az.: 14 O 176/15) davon abhängen, wo der Händler tätig ist. Danach besteht ein Widerrufsrecht nicht, wenn der Unternehmer sein Gewerbe ständig oder gewöhnlich auf Volksfesten ausübt, das dürfte wohl überwiegend so sein, so dass Sie dann nicht widerrufen können. Treffen Sie daher keine voreilige Kaufentscheidung!
Was passiert, wenn ich mangelhafte Ware gekauft habe?
Wenn die Ware mangelhaft ist, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung. Dies gestaltet sich manchmal jedoch schwierig, wenn Sie den Mangel erst nach dem Ende des Volksfests bemerken und von dem Händler weit und breit keine Spur mehr ist. Informieren Sie sich frühzeitig über den Verkäufer oder die Marktleitung, um später Ihr Recht auch durchsetzen zu können. Wichtig sind in diesem Zusammenhang der Name sowie die Anschrift des Unternehmens. Nicht selten haben die Unternehmen ihren Sitz im Ausland, was die Durchsetzung der Ansprüche erschwert.
Ich bin Allergiker, wie erkenne ich an den Ständen, was ich essen kann? Leckere Düfte verlocken an jeder Ecke zum Essen, doch die bunte Vielfalt kann für Allergiker ein Problem sein. Seit Anfang des Jahres 2015 müssen deshalb auch bei losen Waren, in Gaststätten und Imbissbuden die Informationen zu allergenen Bestandteilen gegeben werden. Bei mündlicher Information und wenn die allergenen Zutaten der angebotenen Produkte in einer Liste aufgeführt sind, muss darauf schriftlich hingewiesen werden und Sie müssen die Möglichkeit bekommen, sich die Liste anzusehen.
Wer zahlt im Zweifel die Zeche?
Sie haben mit Freunden gegessen und getrunken, doch als der Wirt am Ende des Abends die Rechnung präsentiert, geht sie nicht auf: Entweder sind mache schon gegangen oder Bon und Erinnerung passen einfach nicht zusammen. Wenn jeder aus der Gruppe seine Getränke und Speisen selbst bestellt hat, sind Sie als letzter Gast nicht verpflichtet, für alle zu bezahlen. Rechtlich gesehen schließt der Wirt mit jedem Gast einen eigenen Vertrag ab. Ihm sollte er dann auch eine eigene Rechnung stellen. Jeder muss nur das bezahlen, was er tatsächlich bestellt hat. Anders liegt der Fall, wenn Sie für alle anderen die Bestellung aufgegeben haben. Dann können Sie sich nicht weigern, die verbleibenden Posten zu übernehmen. Im Alltag kommt der Wirt am Ende des Abends oft mit nur einer Rechnung für die gesamte Gruppe an den Tisch. In diesem Fall muss er auch damit rechnen, dass noch offene Forderungen übrig bleiben. Denn im Zweifel ist das Lokal in der Beweispflicht, welcher Gast was bestellt hat.
Wann muss ich für den Gang auf die Toilette zahlen?
In einer Gaststätte hat der Inhaber das Hausrecht und darf frei entscheiden, ob seine Gäste oder auch Fremde die Toilette kostenfrei benutzen dürfen. Er kann auch entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht. Einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Toilette haben Sie nicht. Daran ändert sich auch am Toilettenwagen nichts. Insbesondere, wenn per Schild darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung kostenpflichtig ist, müssen Sie hier zahlen. Wenn am Eingang hingegen nur der gewohnte Stehtisch mit einem Münzteller darauf zu finden ist, können Sie davon ausgehen, dass die Toilettennutzung kostenfrei ist und die Münzen als freiwilliges Trinkgeld fürs Personal anzusehen sind.
Was passiert, wenn ich verdorbene Lebensmittel erhalten habe? Wen kann ich dafür wie belangen?
Bei Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfall oder Salmonellenvergiftungen, die durch verdorbene Lebensmittel eines Gastronomen auf dem Volksfest verursacht wurden, können Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Hierfür müssen Sie jedoch nachweisen, dass die Krankheit allein durch das Gericht ausgelöst wurde, dass Sie dort zu sich genommen haben. Dies ist sehr schwierig, da insbesondere bei Magen- und Darmverstimmungen viele verschiedene Ursachen möglich sind. Sie können den Verdacht mit Ihrem Arzt besprechen und das Gesundheits- oder Lebensmittelüberwachungsamt der Gemeinde informieren. Wichtig sind auch hier der Name sowie die Anschrift des Unternehmens. Nicht selten haben die Unternehmen ihren Sitz im Ausland, was die Durchsetzung der Ansprüche erschwert.
Gibt es ein Recht auf Nachschlag bei der Imbissbude, wenn die Portionen klein ausfallen?
Nein, Sie haben kein Recht auf Nachschlag. Grundsätzlich sollte bereits bei der Bestellung klar sein, wie groß die Portionen ausfallen, da Sie keinen Anspruch auf mehr haben, wenn Sie nicht satt geworden sind. Fragen Sie daher lieber vorher nach, wie groß die Portionen sind.
Kann ich Verzehrgutscheine in Teilen einlösen?
Haben Sie zum Beispiel einen Fünf-Euro-Gutschein für Speisen und Getränke, müssen Sie diesen nicht auf einen Schlag einlösen. Sie können erst einmal eine kleine Portion nehmen und später mit dem Restwert des Gutscheins nachholen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie deutlich darauf hingewiesen worden sind, dass der Gutschein sofort vollständig einzulösen ist, wie das Landgericht Konstanz geurteilt hat (Anerkenntnisurteil vom 10.07.2015, Az.: 8 O 6/15 KfH). Bei Verzehrmarken dürfen Wirte übrigens keine weiteren Preise verstecken – zum Beispiel Bedienungsgeld und Umsatzsteuer. Im Festzelt müssen Sie für die beworbene Anzahl von Marken zum Beispiel tatsächlich das versprochene Essen erhalten, ohne draufzuzahlen. Ein zusätzliches Trinkgeld können Sie natürlich freiwillig geben.
Bei Geisterbahn und Co. wird draußen viel versprochen. Was, wenn mir die Fahrt dann nicht gefällt?
Bei einer zu kurzen Fahrt könnte eine mangelhafte Leistung vorliegen, die zur Minderung berechtigt. Es gibt jedoch keine allgemein gültigen Grundsätze, wie lang eine Fahrt dauern muss. Endet die Fahrt – nach Ihrer Ansicht – nach zu kurzer Zeit, wird es schwierig sein, einen Mangel darzulegen und zu beweisen. Wissen Sie aus Erfahrung, was üblich ist, können Sie damit argumentieren. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Programm vorher verbindlich festgelegt worden ist ("drei Runden mit dem Riesenrad" oder "Fahrtdauer mindestens 15 Minuten"). Eine Abweichung vom Vereinbarten berechtigt dann zur Minderung. Fordern Sie einen Teil Ihres Gelds zurück!
Von wem werden die Fahrgeschäfte auf ihre Sicherheit getestet?
Fahrgeschäfte benötigen zunächst schon vor dem ersten Aufstellen eine behördliche Genehmigung, mit der sie dann in Betrieb genommen werden dürfen. Allerdings muss nach jedem Aufbau eine so genannte Gebrauchsabnahme vor Ort erfolgen, die je nach Bundesland entweder durch lokale Behörden wie z.B. die Bauaufsichtsämter oder durch beauftragte Prüfunternehmen wie den TÜV durchgeführt wird. Zusätzlich müssen die Anlagen regelmäßig intensiven technischen Prüfungen unterzogen werden. Diese wiederkehrenden Prüfungen dürfen nur von speziell zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Fragen Sie gegebenenfalls beim Veranstalter nach.
Bei Schießständen, Dosenwerfen, Entenangeln, Losverkauf und Co. soll es schon einmal Tricksereien geben. Was kann ich bei einem Verdacht tun?
Im Vorhinein gibt es keine Prüfverfahren. Die Teilnahme an solchen Geschicklichkeitsspielen beruht auf Vertrauensbasis. Manipuliert zum Beispiel der Schießbudenbetreiber seine Gewehre, so ist dies Betrug. Haben Sie einen Verdacht, raten wir dazu, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Der Platz ist matschig, ich rutsche aus. Haftet der Betreiber des Volksfestes, wenn ich mich dabei verletze?
Grundsätzlich trifft jeden, der eine Gefahrenquelle schafft, die Pflicht, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Dies gilt auch für den Betreiber eines Volksfests, wie das OLG Hamm bereits im Jahr 2015 entschieden hat (Urteil vom 24.3.2015, Az.: 9 U 114/14). Der Betreiber muss allerdings nicht für alle denkbaren Gefahren Vorkehrungen treffen. Vielmehr sind Vorsorgemaßnahmen (wie zum Beispiel durch Hinweise) nur dann erforderlich, wenn eine Verletzung naheliegend erscheint: Wenn Sie also die Gefahrenquelle nicht rechtzeitig sehen können – zum Beispiel eine rutschige Stelle oder ein auf dem Gehweg herumliegendes Kabel.

Autor:

Silke Gerstler aus Herne

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