Polizei leitete Strafverfahren gegen 33-jährige Hildenerin ein
Zweimal aufgefallen - gleich doppelt angezeigt!

Foto: Symbolbild: Polizeiliches Atemalkoholtestgerät
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  • hochgeladen von Corinna Rath

Am Montagabend, 17. August, wurde die Hildener Polizei gegen 18.20 Uhr zu einem Supermarkt an der Elberfelder Straße 46 in Hilden gerufen, weil es dort zu einem räuberischen Diebstahl mit Körperverletzung gekommen war.

Eine 33-jährige Frau aus Hilden war dabei beobachtet worden, wie sie Nahrungsmittel und Getränke im Wert von etwas mehr als zehn Euro in eine mitgeführte Tasche steckte und an der Kasse des Geschäftes nicht bezahlte. Als sie deshalb von einer Angestellten beim Verlassen des Marktes aufgehalten wurde, wehrt sich die 33-Jährige dagegen. Dabei wurde die 48-jährige Verkäuferin leicht verletzt.

Trotzdem konnte die Straftäterin mit weiterer Unterstützung bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festgehalten werden. Diese leitete ein Strafverfahren ein, stellte die Personalien der Beschuldigten und dabei gleichzeitig fest, dass diese nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille (0,74 mg/l). Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, auf die Entnahme einer Blutprobe zur weiteren Beweisführung verzichtet, bevor die Beschuldigte ihrer Wege gehen konnte.

Doch schon um 18.51 Uhr wurde die Hildener Polizei erneut zur Elberfelder Straße in Hilden gerufen. Ein aufmerksamer Zeuge, der zuvor schon die Ereignisse rund um den Ladendiebstahl persönlich mitbekommen hatte, sah die 33-jährige Hildenerin dabei, als diese einen PKW bestieg, startete und damit losfuhr. Der Mann konnte die Fahrerin eines Mercedes aber stoppen, am Verlassen des großen Kundenparkplatzes hindern, den Zündschlüssel der A-Klasse abziehen und später der erneut alarmierten Polizei übergeben. Diese leitete ein weiteres Strafverfahren gegen die 33-jährige Hildenerin ein - jetzt unter dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt. Ein erneut an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab nun einen Wert von immer noch rund 1,3 Promille (0,64 mg/l).

Dieses Mal wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe zur Beweisführung angeordnet und in Räumen der örtlichen Polizeiwache durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmte die Hildener Polizei gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Hildenerin. Parallel dazu wurde der Frau jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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