Regelmäßige Kontrolle für beschäftigte in Kita und Schulen
Kostenlose Coronatests kommen

Die kostenlosen Tests können auch an den Drive-Inn-Stationen vorgenommen werden.  | Foto:  Michael de Clerque

Beschäftige in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser (alle CDU) mit Blick auf die geplante Aufnahme des Regelbetriebs hin.

„Die Möglichkeit kostenloser Corona-Tests für unsere pädagogischen Fachkräfte in Schulen und Kitas sowie in der Tagespflege in Mettmann ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen, verantwortungsvollen Normalität. Wir freuen uns, dass die Landesregierung damit einem Anliegen vieler Erzieherinnen, Erzieher, Kindertagespflegepersonen und der Gewerkschaften, für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit dem Virus zu sorgen, nachkommt. Neben dem Recht auf Bildung gilt es, das hohe Gut der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu schützen.“
Das Konzept der zuständigen Ministerien sieht vor, dass sich alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober alle 14 Tage freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können.

Landesweit über 360.000 Beschäftigte

Das betrifft rund 153.000 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und über 210.000 Beschäftigte an den Schulen. Auf diese Strategie haben sich der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Familienminister Joachim Stamp und die Bildungsministerin Yvonne Gebauer gemeinsam verständigt. Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW).

Tests wöchentlich abwechselnd

Um die in NRW vorhandenen Laborkapazitäten, derzeit rund 240.000 Testungen pro Woche, nicht zu überfordern, sollen die Tests für die Beschäftigten der Kindertagesbetreuung und der Schulen wöchentlich abwechselnd stattfinden. Die Organisation erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die bestehenden Testzentren und die Hausärzte.
Sollten bei den Testungen Infektionsfälle mit dem Coronavirus festgestellt werden, entscheiden die Gesundheitsbehörden über weitere Maßnahmen. Beispielsweise würden Kontaktpersonen getestet, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst früh zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit könnten bei Bedarf ganze Einrichtungen getestet oder auch geschlossen werden. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen erhält die Ergebnisse in anonymisierter Form, um das Infektionsgeschehen entsprechend zu analysieren.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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