Betrug durch Unterlassen
Das Jobcenter Märkischer Kreis handelt am Liebsten heimlich

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Für den 16.01.2023 hatte das Sozalgericht in Dortmund zu einem Erörterungstermin geladen. Hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollte wohl der Versuch unternommen werden drei seit Jahren anhängige Verfahren um unterschlagene Verzinsungen einzustellen. 
Für den vorsitzenden Richter Oncken waren es drei unbedeutende Einzelfälle bei denen es um geringfügige Schadensersatzbeträge geht, in der Summe vielleicht 285,00 € Zinsen, oder in Regelsätzen ausgedrückt etwa im Wert von Lebensmittelkosten für 2 volle Monate zum Zeitpunkt des Rechtsanspruchs.

Nun bin ich jemand, der sich wehrt. In den Ausgangsverfahren hatte ich eine illegale Arbeitsgelegenheit demaskiert und einen Schadenswert von 2.700,00 € eingeklagt. Davon wurden aber nur 900,00 € nachgezahlt. Der Rest wäre verjährt hieß es damals. Umgangssprachlich . . .
Aber damit nicht genug. Das Jobcenter bekam das Urteil zugeschickt und zahlte trotzdem nicht, sodass erst eine vollstreckbare Ausfertigung beim Sozialgericht angefordert werden musste. Von dem gesetzlich zugesichererten Anspruch auf Verzinsung wußte ich damals nicht.
S 35 AS 3426/20 Wertersatzklage wegen einem rechtwidrigen 1-€-Job

In der Ausgangsverfahen zur zweiten Zinsklage ging es um die Erstattung von Leistungen aus einer rechtswidrigen Sanktion.
"Am 28.09.2010 unterbreitete der Fallmanager Steven Wings (Name geändert) dem damaligen ersten Vorsitzenden des Vereins aufRECHT e.V. im Beisein seines Beistandes den Vorschlag für einen 1-€-Job als "Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabe" beim Ev. Kirchenkreis Iserlohn für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 31.03.2011.
Den Hinweis auf die erfolgreiche "Vollzeitbeschäftigung" in der unabhängigen Arbeitslosenberatung des Vereins ließ der Fallmanager nicht gelten.
"Davon hat der Steuerzahler nichts." "Das verstehe ich nicht. Ich sagte, ich arbeite in Vollzeit in der unentgeltlichen Arbeitslosenberatung und beziehe lediglich aufstockende Leistungen. Sie sagen, davon hätte der Steuerzahler nichts. Gleichzeitig bieten Sie mir einen Ein-Euro-Job. Der kostet den Steuerzahler die Regelleistung, die Mehraufwandsentschädigung plus die Kosten des Trägers. Wo ist der Vorteil für den Steuerzahler in Ihrem Vorschlag?"
Steven Wings antwortete nicht."

S 35 AS 3420/20 Sanktion wegen 1-€-Job

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Beim dritten Verfahren liegt eine Anrechnung einer Jahrespauschale für einen gerichtlich bestellten Betreuerjob. 
S 35 AS 2637/19 Betreuerpauschale

Als Kläger erschien ich mit 2 Beiständen, die mich auch schon zum Landessozialgericht begleitet  und miterlebt hatten, wie die Richter den Rechtsanspruch des Klägers zwar bestätigten und dann dem Jobcenter Märkischer Kreis erlaubten durch eigene Entscheidungen die eigene Betrugsmasche weiterzuführen. 
Die Prozessvertreterin des Jobcenter bestand auf der Zurückweisuung meiner Beistände und setzte sich damit auch durch. Das Erörterungsverfahren war gescheitert. - Allerdings wird in einiger Zeit eine öffentliche Verhandlung angesetzt werden in der die Betrugsmasche hoffentlich ein größeres Publikum finden wird.

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Helft uns beim Betrügen . . . !

Als ich im April 2020 meine Recherchen zum Thema begann, wählte ich zunächst 16 Klagen von 10 Klägern aus meinen Beispielklagen aus. Keine der Klagen war verzinst worden. Die auf dem jahrelangen Klageweg erstrittenen Sozialleistungen beliefen sich zusammen auf 17.384,48 € und hätten mit 2.319,32 € verzinst werden müssen. Widerstrebend nachgeleistet wurden bisher aber nur 563,76 €.

Die Auszahlung der Zinsansprüche sollte nach dem Willen des Gesetzgebers zeitgleich mit dem erstrittenen Erstattungsbetrag geschehen.
Das Wissen darum darf vorausgesetzt werden bei der Geschäftsführung, den Mitarbeitern der Widerspruchstelle und auch den Leistungssachbearbeitern.
Wie das Jobcenter MK Gesetz, BSG und Bundesverfassungsgericht ignoriert

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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