Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg – Teil 8
Der höchstpersönliche Lebensbereich eines Polizisten auf einem Parkplatz

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Nach der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Hagen wurde der höchstpersönliche Lebensbereich eines Plettenberger Polizisten auf einem öffentlichen Parkplatz in Plettenberg dermaßen gravierend verletzt, dass ein Strafverfolgungsverfahren gegen eine Frau eingeleitet werden musste. Die Frau hatte ein Selfie-Video bei facebook hochgeladen , in dem Sie ihren Frust über Corona-Regeln lautstark und emotional äußerte.  (Audioaufnahme, gekürzt )

Nachdem der Vorfall eigentlich beendet war, kam es zu dem polizeilichen Übergriff, der in der Entwendung des Smartphones  gipfelte. Die Vorgehensweise des Polizisten ähnelte dabei mehr einem gemeinen Räuber.

27.35 Polizist: "Handy her, Handy her.“ – x: "Wofür?“
27.36 Polizist: "weil ich das sage.“
27.38 Die Stimmen der Frauen verraten zunehmende Anzeichen von Angst. "ja ich will das aber löschen.“
27.40 "Ich kann das löschen, wenn Sie das sagen.“
Nicht zu sehen ist, dass die Frau Ihr Smartphone in Sicherheit bringen will, indem sie es in den Fußraum der hochschwangeren Beifahrerin wirft. Nach Aussage der Zeugen quetscht sich der ältere Polizist zwischen dem Lenkrad und der eingeschüchterten Fahrerin vorbei und packt sich das Smartphone.
27.41 Der ältere Polizist bringt das Smartphone an sich: "So, alles klar.“
Aufnahme Ende.

Ihr Smartphone wurde nie zurückgegeben.

Der Übergriff führte zu einem Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg und zu fortgesetzten  Vertuschungsaktionen.

Der "Paparazzi-Paragraf" behindert die Pressefreiheit.

Eigentlich dient der § 201a Strafgesetzbuches (StGB) "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" nicht der Vertuschung von polizeilichen Übergriffen, sondern dem Schutz der Intim- und Privatsphäre.

Rechtssatz
Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist daher einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich. Dieser höchstpersönliche Kernbereich ist nicht immer eindeutig abgrenzbar, es ist aber davon auszugehen, dass jedenfalls die Gesundheit, das Sexualleben und das Leben in und mit der Familie dazu gehören.

Mit dem Beschluss 9 Ds-500 Js 1034/20-74/21 der Richterin Adler vom AG Plettenberg vom 04.05.2021 wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Angeschuldigten  durch die behauptete "Sicherstellung" und verweigerte Rückgabe des Smartphones mit den hochsensiblen, privaten und schützenswerten Daten, Familienfotos, Bankdaten etc.  seit mehr als einem Jahr wird nicht erwähnt. Anderes Aktenzeichen.

Am 09.11.2021 sollte verhandelt werden, aber die Angeschuldigte war krank. Eine Terminverschiebung wurde kurzfristig abgelehnt.
Spontan entschied ich mich um 10:50 Uhr nach Plettenberg zu fahren, um pünktlich um 12:00 Uhr am Amtsgericht zu sein.
An der Tür des Gerichts war diese "Sitzungspolizeiliche Anordnung für den Hauptverhandlungstermin am 09.11.2021". Da ich der einzige Prozessbeobachter war, galt dies wohl nur mir ausschließlich.

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Ähnliche Textbausteine finden sich z.B. zu einem Verfahren "w e g e n Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten" beim Oberlandesgericht Düsseldorf, III-6 StS 2/21

Aber das Possenspiel ging weiter und es kam es zu Vorgängen, die nach meinem Rechtempfinden ein Eingreifen von höherer Stelle erforderlich machen. So entwendete der gleiche PKH W. auch mir mein Smartphone, nachdem es im Sitzungssaal unbeabsichtigt leise klingelte. Meine Notizen sandte ich als "Verfahrensrüge an den Präsident des Landgerichts Hagen".

Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg

Fortsetzung folgt.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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