Prozessauftakt im Landgericht Hagen
Gauner-Pärchen muss sich wegen schweren Raubes verantworten

Ein 26-jähriger Mann und eine 21-jährige Frau aus Iserlohn müssen sich wegen besonderes schweren Raubes bzw. Beihilfe hierzu in der kommenden Woche vor dem Landgericht Hagen verantworten.

Die Angeklagte soll am Abend des 10. Februar 2018 unter einem Vorwand einen Bekannten in dessen Wohnung in Iserlohn besucht haben. Sie soll von einem größeren in der Wohnung versteckten Geldbetrag gewusst haben. Beim Betreten des Hauses soll sie den Angeklagten und einen weiteren, bis heute unbekannten Mittäter in den Hausflur eingelassen haben, wo beide Männer auf ihr Signal gewartet hätten.

In der Wohnung des Opfers soll die Angeklagte dann nach einiger Zeit als Erkennungszeichen die Musik laut aufgedreht haben, woraufhin der Angeklagte und der Unbekannte an die Wohnungstür geklopft hätten. Bei Öffnen der Tür sollen die beiden sich mit einem Teleskopschlagstock und einem Baseballschläger Zutritt verschafft haben. Hiermit sollen sie den Wohnungsinhaber und einen anwesenden Freund geschlagen und die beiden sowie als weiteres vermeintliches Opfer die Mitangeklagte bedroht und zur Herausgabe der Geldbörsen aufgefordert haben. Aus diesen sollen sie zunächst einige Euro genommen und dann den Wohnungsinhaber nach dem versteckten Geld gefragt haben. Bei einer gezielten Suche soll der unbekannte Mittäter schließlich in einem Versteck 2.520 Euro gefunden haben. Das Geld, eine Flasche Gin, eine Flasche Likör und Zigaretten sollen der Angeklagte und der Unbekannte dann mitgenommen haben.

Dem Angeklagten wird besonders schwerer Raub zugleich mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Hierfür sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Zur Zeit der Tat war der Angeklagte nicht vorbestraft. Wegen eines später begangenen versuchten besonders schweren Raubes soll er bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden sein. Der Angeklagten wird Beihilfe zu dem besonders schweren Raub vorgeworfen. Hierfür sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu elf Jahren und drei Monaten vor. Da die Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsende war, kommt bei einer Verurteilung auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit einer maximalen Jugendstrafe bis zu zehn Jahren in Betracht. Beide Angeklagte befinden sich auf freiem Fuß.
Die Geschädigten haben sich dem Verfahren nicht als Nebenkläger angeschlossen. Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage vorgesehen.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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