Echt peinlich
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

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Die Bundesagentur für Arbeit setzt auf die  Zusammenarbeit der gemeinsamen Einrichtungen mit dem Inkasso-Service beim Einzug von Forderungen. Dabei passieren Fehler.

Bereits am 27.02.2012 berichtete die Hamburger Morgenpost über eine Panne:
Agentur für Arbeit verschickt 70.000 falsche Mahnbescheide   

Eine Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit versucht das Thema näher zu bringen.
BA-Zentrale, GR 13; Stand 30.12.2020; 31 S.
Zusammenarbeit der gemeinsamen Einrichtungen mit dem Inkasso-Service beim Einzug von Forderungen

Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden

In einer eigenen IFG-Anfrage vom 18.11.2022  an die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen sollte der Wissensstand der Inkassomitarbeiter abgefragt werden, nachdem in der Beratung bei aufRECHT e.V. mehrere falsch erscheinende Forderungen und Mahnungen auffällig wurden.

So wurden längst verjährte und abgezahlte Forderungen angemahnt, andere Überzahlungen waren bereits aufgerechnet worden.

"bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auszug aus den hausinternen Weisungen oder Schulungsunterlagen mit denen Sie Ihren Mitarbeiter das Urteil des Bundessozialgerichts nahegebracht haben und die konkreten Direktiven zum künftigen Umgang mit solchen verjährten Forderungen.

Die Beispiele von Einforderung verjährter Ansprüche beweisen hinreichend, dass die veränderte Rechtslage nicht bei allen Mitarbeiter verstanden wurde.

Wenn auch nicht gleich vorsätzliche Täuschung unterstellt werden soll, so wäre doch aus Sicht der Betroffenen möglicherweise fahrlässige Irreführung aufgrund unzureichender Nachschulung zu bedenken."
Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden

In der Antwort vom heutigen Tag teilt die BA-Nordrhein-Westfalen-Rechtsangelegenheiten mit:

"die von Ihnen begehrten Informationen – Auszug aus hausinternen Weisungen oder Schulungsunterlagen zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. März 2021 (B 11 AL 5/20 R) – liegen in der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen nicht vor."

Mit der Antwort bestätigt die BA einen erschreckenden Mangel an Schulung über die aktuelle Rechtsentwicklung Ihres Inkasso-Unternehmens.

Die Antwort fügt sich allerdings nahtlos an die gemeinhin verwendeten Textbausteine an:

"Ich weise Sie darauf hin, dass Fragen zur Entstehung der Forderung nur durch das zuständige Jobcenter beantwortet werden können, . . . "

Umgangssprachlich könnte man beschreiben: Wir wissen nicht was wir tun und warum, und auch eine rechtlich kompetente Bewertung können Sie von uns nicht erwarten."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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