Bürgergeld
Das Recht auf einen schriftlichen Bescheid

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Immer wieder sprechen Personen vor, die telefonisch Informationen beim Jobcenter nachgefragt haben oder auch mündlich Anträge gestellt haben und keine Antworten erhalten.

Aber nur ein schriftlicher Bescheid ist rechtlich angreifbar. 

Allerdings gilt auch: Wenn kein Bescheid in angemessener Frist erlassen wurde, kann es sinnvoll sein eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.

"Bürgergeld, früher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II (ALG II) ist nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die Sicherung des Existenzminimums, die jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Deutschland zusteht. Die Leistungen sind so ausgelegt, dass den Leistungsbeziehenden ein Leben in Würde ermöglichen sollen.

Doch die staatliche Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft. Wenn Bürgergeld-Betroffene diese Bedingungen nicht erfüllen, können mitunter Sanktionen oder Kürzungen drohen, sodass die Leistungen das Existenzminimum unterschreiten."
gegen-hartz.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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