Unzureichende Schulung im Jobcenter
Eingliederungsvereinbarungen - seit fast 15 Jahren immer wieder die gleichen Fehler

2Bilder

Es ist erschreckend zu beobachten, das auch im 15. Jahr mit Hartz IV, selbst langjährige Jobcenter-Mitarbeiter nicht in der Lage sind, rechtskonforme und für die Leistungsberechtigten sinnvolle Eingliederungsvereinbarungen auszuhandeln.
So zeigt es uns ein aktueller Beschluss des  SG Dortmund, S 70 AS 4488/20 ER, 09.12.2020.

Weder die Qualitätssicherung im Jobcenter (die Widerspruchstelle), noch die offensichtlich weit überbezahlte Bereichsleitung Recht nehmen die Aufgabe wahr gesetzliche Änderungen und auch aktuelle Gerichtsentscheidungen auszuwerten und an die Leistungssachbearbeiter weiter zu vermitteln.
Aber unzureichend geschulte Mitarbeiter garantieren eine überdimensional hohe Fehlerquote in den Jobcenter-Bescheiden.

Wenn die Widerspruchstelle nicht fähig ist fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, bleibt nur der Klageweg.

In der freíen Wirtschaft werden Qualitätsprüfer fristlos entlassen, wenn sie zu wiederholten Malen, die immer gleichen Fehler durchgehen lassen. Vergessen wir nicht, im Normalfall hätten keine berechtigten Widersprüche zur Klage werden dürfen, wenn die Widerspruchsstellen nicht demmaßen schlampig arbeiten würden.

Je mehr Klagen für die Kläger positiv entschieden werden, desto schlampiger arbeiten Geschäftsführung und "Qualitätsicherung".

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.