Abzocke der Ärmsten durch Amtsmißbrauch und Täuschung
Hartz IV - Jeder Fünfte bekommt nicht genug Geld für Miete

„Seit Angela Merkel Kanzlerin ist haben sich sowohl die verfügbaren Sozialwohnungen als auch die Zahl der Liegenschaften des Bundes halbiert. Gleichzeitig sind die Mieten um 40 Prozent gestiegen. Während Zwangsräumungen erleichtert wurden, steigt die Wohnungslosigkeit dramatisch. Mieterinnen und Mieter werden ärmer, Immobilienbesitzende werden reicher. Das belegt die Antwort [PDF]  der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage „Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006“ (Bundestagsdrucksache 19/12348).“
„Der Bestand der Sozialwohnungen hat sich seit Merkels Amtsantritt von rund 2,1 Millionen 2006 auf unter 1,2 Millionen 2018 nahezu halbiert.“
linksfraktion.de

2018 zahlen 20% der Hartz-IV-Empfänger bei Miete drauf

Berlin: Viele Hartz IV-Empfänger müssen von den Leistungen der Grundsicherung einen Teil ihrer Miete zahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Danach übernahm der Staat 2018 in fast jeder fünften Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft nicht die volle Miete. Im Schnitt mussten die Betroffenen 82 Euro monatlich zuzahlen, fast ein Fünftel des Regelsatzes. Die Vorsitzende der Linken, Kipping, sagte, häufig bleibe den Betroffenen nur der Weg, die Differenz zu zahlen. Das Geld fehle dann im täglichen Leben für Schulsachen, Reparaturen oder gesunde Ernährung.| 21.09.2019 15:15 Uhr“
ndr 

Der Märkische Kreis hat seit Jahren keine gerichtsfesten Mietobergrenzen

Auch im August 2019 liegt noch keine Entscheidung über die Kosten der Unterkunft für den Zeitraum 2014-2017 vor. Das zugrundeliegende Konzept der Firma Analyse & Konzepte weist nach Auffassung von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker schwerwiegende Mängel auf. Die Mängelliste des Bundessozialgerichts in den oben genannten Entscheidungen ist teilweise übertragbar.
Schwerwiegende Indizien für vorsätzliche Täuschung zur Vermögensschädigung von Leistungsbeziehern sind bereits darin erkennbar, dass der Antrag von RA Lars Schulte-Bräucker auf Übersendung der Rohdaten zur Ermittlung der Konzepte bis heute nicht bedient wurde. Es ist zu erwarten, dass bei fachkompetenter Prüfung der Rohdaten gravierende Mängel auffällig werden. Weitere schwerwiegende Argumente sind vermutlich der Vielzahl der Mietsenkungsverfahren begründet.

Wenn der Staat die Bürger vorsätzlich täuscht . . .

Das Rechtswörterbuch von Carl Creifeld definiert den Begriff der Betruges (StGB § 263) wie folgt:

Der äußere Tatbestand des Betrugs ist gegeben, wenn 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
1. eine Täuschungshandlung des Täters,
2. ein dadurch hervorgerufener Irrtum des Getäuschten,
3. eine hierdurch veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten und
4. ein hierauf zurückzuführender Vermögensschaden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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