350,00 Euro bewilligt
Jobcenter Märkischer Kreis bewilligt digitales Endgerät für den schulischen Distanzunterricht

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Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker informiert. 
Aufgrund eines Antrages vom 08.02.2021 wurden jetzt einer Mutter digitale Endgeräte für den schulischen Distanzunterricht in Höhe von 350,00 Euro bewilligt.

Die Kostenübernahme stellt einen unabweisbaren, einmaligen, besonderen Mehrbedarf nach § 21 Absatz  6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch dar.
Bewilligungsbescheid

Es ist höchst bedauerlich, aber eine tausendfache Erfahrung von Leistungsberechtigten, dass Sozialleistungen vermehrt nur auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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