Leistungseinstellung wegen „fehlender Mitwirkung“ beim Jobcenter Märkischer Kreis

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Immer häufiger berichten uns Betroffene aus dem Jobcenter Märkischer Kreis, dass Ihnen die Leistungen komplett eingestellt werden. Zur Begründung heißt es dann oft nur „wegen fehlender Mitwirkung“.

In der Wallraff-Reportage „Wenn der Mensch auf der Strecke bleibt“ wird ein Jobcenter-Mitarbeiter mit den Worten zitiert: „Ich bin Gott.“ Im offiziellen Jargon der Bundesagentur heißt das schlichtweg „Ermessen ausüben“. Und während die Ermessensausübung in der juristischen Definition und auch der sozialrechtlichen Rechtsprechung ein sorgfältiges Abwägen der Verhältnismäßigkeit fordert, sind die tatsächlichen Fallbeispiele viel banaler.

Günter Wallraff selbst kommt zu dem Schluss:

„Das ganze System so wie es da abläuft ist menschenverachtend, menschenfeindlich.“

Erfreulich ist, dass inzwischen Informanten aus den Jobcentern interne Dienstanweisungen an das „Team Wallraff“ und RTL weiterleiten. Die interne Verlogenheit wird für aufrichtige Mitarbeiter immer unerträglicher. Wallraff hat ihnen eine Stimme gegeben. Jetzt vertrauen sich mehr Jobcenter-Mitarbeiter mit Ihren Gewissensnöten an die Öffentlichkeit zu gehen. Endlich muss man sagen.

„Fehlende Mitwirkung“

– Anträge und Unterlagen werden regelmäßig verschlampt, unbequeme Briefe vernichtet, Post ungelesen geschreddert und die gleichen Belege nicht selten dreimal angefordert. „Fehlende Mitwirkung“ heißt aber auch, Beschaffungsschikanen von Dokumenten, die schon lange in der Akte vorliegen. Da werden zusätzliche Mietbescheinigungen eingefordert, obwohl der Mietvertrag in der Akte liegt und Arbeitgeber sollen Monat für Monat Einkommensnachweise ausfüllen, obwohl monatliche Abrechnungen und quartalsweise Kontoauszüge vorgelegt werden.

So forderte ein Sachbearbeiter des Jobcenter MK selbstherrlich: „Sie sollten sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen, unter welchen Bedingungen sie Ihren Führerschein wieder erhalten können. Sie sollten sich die Antwort schriftlich bestätigen lassen und diese bei der ARGE bis spätestens 30.09.2009 einreichen“ und sanktionierte die leistungsberechtigte Person, andere schinden Zeit mit unsinnigsten Forderungen ohne jeden Nutzwert. Gern werden auch Unterlagen wie Nebenkosten- oder Heizkostenabrechnungen angefordert, ehe diese den Kunden überhaupt vorliegen.
Und anstatt in die Akte zu schauen, werden auch schon mal Versicherungsnachweise u.ä. fünfmal angefordert. Kürzlich wurde bei einer bekanntermaßen schwerstkranken Person die Leistung vollständig eingestellt, weil die „Zulassungspapiere eines seit Jahren bekannten PKW“ nicht vorgelegt wurden.

Ein Rechtsgrund vor solche Extravaganzen liegt nie vor. Aber die flüchtige Macht über anvertraute Existenzen . . .

Wie hatte Günter Wallraff gesagt: „Das ganze System so wie es da abläuft ist menschenverachtend, menschenfeindlich.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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