Prozess gewonnen, aber das Jobcenter Märkischer Kreis zahlt trotzdem nicht

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Vermehrt erreichen uns in der letzten Zeit Rückmeldungen von Erwerbslosen, die nach oft jahrelangen Widerspruchs- und Klageverfahren endlich vor Gericht bestätigt wurden und die trotzdem wochen- und monatelang auf die Auszahlung ihrer erstrittenen Leistungen warten.

Das ist nicht hinnehmbar. Sozialleistungen sind als Existenzsichernde Leistungen immer im Voraus zu gewähren. Deshalb stellt die hartnäckige Verweigerung des Existenzminimums für etliche Beobachter der SGB II-Gesetzgebung bereits eine Sonderform der Körperverletzung dar.

Erfolgreiche Kläger sollten maximal vier Wochen nach Zustellung des Urteils oder Sitzungsprotokolls einen Zahlungseingang verbuchen können. Leistet das Jobcenter nicht, kann z.B. die Widerspruchstelle kontaktiert werden.

Aber auch die Anrufung des Sozialgerichts ist denkbar. Mit der Anforderung eines „vollstreckbaren Titels“ kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, das Jobcenter zu pfänden. Diese Möglichkeit wird noch viel zu wenig genutzt, fände aber Dutzende, wenn nicht Hunderte von Gelegenheiten.

Bereits am 03.10.2016 habe ich in einem Beitrag nachgewiesen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis in einem Fall erst nach 9 ½ Jahren geschuldete Sozialleistungen erstattet hat.

Betroffene dürfen uns gern kontaktieren.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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