Jobcenter nennt falsche Mietobergrenzen
Vorschriften bei Ermangelung eines qualifizierten Mietspiegels

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Über viele Jahre hatte das Jobcenter Märkischer Kreis den Leistungsberechtigten vorgegaukelt, durch das Hamburger Unternehmen Analyse & Konzepte seien rechtssichere Konzepte für den Märkischen Kreis erstellt worden, die dem Anspruch des Bundessozialgerichts nach der geforderten "Schlüssigkeit" entsprechen.
Das war falsch. 

In jahrelanger akribischer Recherchearbeit konnte RA Lars Schulte-Bräucker das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen überzeugen, das die "Roh-Entwürfe" 2014/2015, 2016/2017" unzureichend  sind, und den Leistungsberechtigten zu Unrecht Kosten der Unterkunft  vorenthalten wurden.

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"5. Zur Herstellung der Spruchreife legt der Senat in Ermangelung eines qualifizierten  Mietspiegels die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft begrenzt durch die Werte nach der Tabelle gemäß § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung plus Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 % 'zugrunde (vgl. zu diesem Vorgehen BSG, Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 24/18, juris Rn. 30 m.w.N.).
LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022

Nun, der Konzept-Entwurf hatte bereits seit 2013 vorgelegen, aber erst am 23.06.2022, nach sieben Jahren "Vortäuschung falscher Tatsachen" stellt das LSG fest, dass es nie rechtskonform war. 
Während die ersten Täuschungen über angeblich schlüssigen Konzepte noch in die Zuständigkeit des zweiten Geschäftsführers V.R. fielen, verfolgt die jetzige Geschäftsführerin offensichtlich die gleiche Irreführung weiter.

Es ist so, dass zurzeit kein einziger Konzept-Entwurf sozialgerichtlich zertifiziert ist. Punkt.

Datenschutzbeauftragten angerufen

Niemand muss mich unkritisch ernst nehmen. Auch die neue Geschäftsführerin des Jobcenter Märkischer Kreis nicht. Aber ich habe Bedenken, dass es erlaubt ist, Leistungsberechtigte vorsätzlich falsch zu informieren.  

"Bitte benennen Sie mir die Aktenzeichen unter denen die Überprüfung der jeweiligen Konzepte beim Sozialgericht geprüft und zertifiziert wurden und nennen Sie mir das Datum des abschließenden Urteils.

Darum hatte ich nachgefragt.

"Sollten bisher keine abschließende Prüfung der Konzepte erfolgt sein, bitte ich die Vorläufigkeit dieser Behörden-Informationen ebenfalls zu bestätigen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)."

Aus diesem Grund hatte ich erneut den Datenschutzbeauftragten des Bundes eingeschaltet, nachdem mir das Jobcenter die wahrheitsgemäße Sachaufklärung verweigert.
Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer Kreis

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Aber auch wenn die Geschäftsführerin rechtlich die Verantwortung für die Irreführung der "Kunden" durch Ihre Mitarbeiter trägt, involviert in solche Betrügereien sind nachweislich alle Personen der Qualitätssicherung/Widerspruchstelle, die sich wissentlich an der Irreführung beteiligen, indem sie in Widerspruchsverfahren und Widerspruchsbescheiden falsche Behauptungen aufstellen.

Dabei ist festzustellen, dass keine internen Anweisungen zum "Leistungsbetrug durch unterlassene Beratung" vorliegen.  Jeder Mitarbeiter der Widerspruchstelle handelt und verantwortet für sich allein.  Die Vermögensschäden für die Betroffenen sind enorm.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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