Existenzbedrohung
Wenn das Jobcenter Unterlagen verschlampt, kann es teuer werden

Sanktionen sind nicht alles. Auch rechtswidrige Leistungsverweigerungen unterlaufen regelmäßig das Existenzminimum und bedrohen ganze Familien.

Es ist inzwischen mehr als ein Jahr her, dass ein Familienvater mit seinem Bescheid bei aufRECHT e.V. vorstellig wurde. Schnell wurden erste Fehler auffällig. Bei genauerem Hinsehen zeigte sich, dass sogar die Leistungen für ganze zwei Monate verweigert wurden. Angeblich – so wurde seitens des Jobcenter Märkischer Kreis behauptet - hatte die Familie keinen Weiterbewilligungsbescheid (WBA) eingereicht. Der Mann widersprach heftig und versicherte uns, dass der WBA persönlich durch die Ehefrau im Empfangsbereich eingereicht worden war.
Als Aufstocker hatte er zudem regelmäßig seine Lohnabrechnungen eingereicht, so dass beim Jobcenter die Bedürftigkeit hinreichend bekannt war und über das Erfordernis der Weiterleistung kein Zweifel bestand.

Das „Bermuda-Dreieck“ der verschwundenen Unterlagen

Ein Mitarbeiter hat den Weiterbewilligungsantrag verschlampt, ein anderer verweigert die Leistungen . . .
Regelmäßig hören wir von Betroffenen, dass im Jobcenter eingereichte Unterlagen angeblich verschwunden sind und mehrfach eingereicht werden mussten. Das führt nicht selten zu Verzögerungen bei der Leistungsgewährung und sogar zu Unterstellungen und Strafanzeigen wegen Sozialleistungsbetrug.

Ein Überprüfungsantrag wurde abgelehnt. Erst als RA Lars Schulte-Bräucker mit Widerspruch und Klageerhebung gegen den ablehnenden Bescheid vorging, wurden nach mehr als einem Jahr die Leistungen der Familie nachgezahlt. Dazu gehörten auch die Pauschalen für Schulbedarf 2018 für drei Kinder in Höhe von 210,00 €.
Die Schadenssumme von 3.479,65 € konnte nur auf dem Weg von Widerspruch und Klage für die Leistungsberechtigten sichergestellt werden.
Klage081

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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