AufRECHT bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter - 1.Mahnwache

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In einer ersten Mahnwache beteiligte sich der Verein aufRECHT e.V. an der bundesweiten Aktion gegen Missstände in den Jobcentern.

Das Jobcenter Märkischer Kreis macht da keine Ausnahme. Die dargebotene Kritik ist in allen Punkten nachweisbar und wurde z.B. in Form von "Hartz IV-Stolpersteinen" auf dem Alten Rathausplatz visualisiert. Bilderserie

Jobcenter als Rechtsfreier Raum?

Eine große Zahl der durch das Jobcenter durchgesetzten Sanktionen erfolgt rechtswidrig. Als besonders skandalös gelten dabei die vollstreckten Total-Sanktionen, zu 100%.
Dass die gegen unter 25Jährige Existenzvernichtenden Sanktionen, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten werden, zeigt sich derzeit an der Heuchelei der Politik diese Sanktionspraxis "zu überdenken und zu entschärfen". Damit will sich die Regierung lediglich einer weiteren Watsche durch das Bundesverfassungsgericht entziehen. Die abweichende Züchtigung verstößt unstrittig gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Damit nicht genug. Betroffene berichten regelmäßig, dass Leistungen abgelehnt werden, die Antragsannahme verweigert wurde, Gesprächszeugen rechtsgrundlos abgewiesen werden und dann die oftmals hilflos übervorteilten zu vorschnellen Unterschriften zu bedrängen, hin und wieder sogar zu "Verzichtserklärungen". All das hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

So wurden in Form von "Zehn Geboten für Erwerbslose" einige wichtige Tipps zum schadensfreien Umgang mit dem Jobcenter vor Augen geführt.

Betroffenen Passanten bestätigten jedenfalls mehrmals, bereits mit einigen der genannten Kritikpunkte konfrontiert worden zu sein. Jetzt wissen sie, wo es Hilfe gibt.

Weitere Termine sind für Samstag, den 27.09.2014 vor der Reformierten Kirche und für Mittwoch, den 01.10.2014 vor dem Jobcenter Märkischer Kreis vorgesehen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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