Dicht dran – oder mittendrin? Lokaljournalismus zwischen Recherche und Regionalstolz

netzwerk recherche hat mit einer neuen Veröffentlichung das Thema des Lokaljournalismus aufgegriffen. Die Veröffentlichung basiert auf einer Journalistenkonferenz vom November 2012.

„Mehr als 250 Journalisten beschäftigten sich mit dem Anspruch an ihr Tun – und der Realität. Sie diskutierten über „Lokale (Un)Sitten“ und die Frage, wann ein Lokalreporter zu nah dran ist. Und sie erfuhren, dass nicht nur die großen Redaktionen große Recherchen stemmen.“

193 Seiten umfasst die Veröffentlichung nr-Werkstatt 23 und enthält eine Fülle von Anregungen auch für „Lokalreporter“.

Der erste Artikel von Katrin Krauß fasst in markigen Gedanken zusammen, wie schlechter Journalismus aussieht. Bereits davon kann man reichlich profitieren.

Auslöser einer Recherche zu Ein-Euro-Jobs im Märkischen Kreis

Eigene Erfahrungen mit den Recherchemöglichkeiten die z.B. das Informationsfreiheitsgesetz bietet, konnte ich machen, nachdem das Jobcenter Märkischer Kreis mich unter fadenscheinigen Gründen wegen eines (offen kritisierten und nicht einmal verweigerten!) Ein-Euro-Jobs sanktionierte und ich nunmehr seit mehreren Jahren auf meine Rehabilitierung vor dem Sozialgericht und vor allem auf mein Existenzminimum warten muss.

Ein Bußgeld von mehr als 640 DM oder exakt 323,10 € wegen einer berechtigten kritischen Nachfrage ist nicht hinnehmbar, spiegelt aber den Missbrauch der Sanktionspraxis im Märkischen Kreis wieder.

Die Begründung des Sachbearbeiters war peinlich:

"Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass durch die Arbeitsgelegenheit eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle wegrationalisiert werde.

Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz I Satz 2 SGB anerkannt werden."
beispielklagen.de

Sämtliche Prüfberichte des Bundesrechnungshofes widersprechen solchem Unsinn vehement.

Dieser Vorfall wurde zum Auslöser einer ausführlichen Recherche, bei der sowohl beim Jobcenter Märkischer Kreis, dem zuständigen Träger, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesrechnungshof nachgefragt wurde. Auch der Petitionsausschuss des Bundes wurde in die Recherche eingebunden.
beispielklagen.de

15 Millionen Euro - Steuerverschwendung im großen Stil

Als erstes Resultat konnte ermittelt werden, dass in den Jahren 2005-2012 im Märkischen Kreis etwa 49.467.612,61 €, also fast 50 Millionen € für nutzlose Ein-Euro-Jobs verbrannt wurden. Aber nur 22% der Leistungen kam den Bedürftigen zu Gute. Mit 38,5 Millionen Euro wurden die Träger im Märkischen Kreis für die "Verwaltung der Arbeitslosen" und die unfreiwillige Ausbeutung der Arbeitskraft gesponsert.

Während nach den Berichten des Bundesrechnungshofes deutschlandweit die Faustformel "2/3 - 1/3" galt, das heißt: 2/3 der Steuermittel für die Träger und nur 1/3 für die Ein-Euro-Jobber, so verschwendete das Jobcenter Märkischer Kreis mehr als dreiviertel der Leistungen an die Träger. Eine angemessene Gegenleistung wird nie erbracht. Der Nutzen für die Erwerbslosen ist kaum erwähnenswert und die Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt wurden (inzwischen nachgewiesen) deutlich verschlechtert. Vor dem Hintergrund dieser Fakten bekommt der Begriff "Sozialschmarotzer" eine neue Dimension: Geld ohne Gegenleistung.

Im Märkischen Kreis wurden vom jeweiligen Gesamtbudget in den Jahren 2007 bis 2012, 78% - 76 % - 77 % - 78 % - 80% - 78% der Leistungen allein den Trägern zugeschustert, für die Verwaltung der Arbeitslosen und der Ausbeutung der Arbeitskraft, immerhin 21.512.000,00 € in nur sechs Jahren.

Hätte man - ausgehend von den Zuwendungen an die Arbeitslosen tatsächlich nur den zweifachen Teil an die Träger ausgezahlt, so hätte dies bereits zu einer Einsparung von fast fünfzehn Millionen € geführt.
beispielklagen.de

Arbeitsmarktpolitische Lügen sind teuer

Arbeitsgelegenheiten (AGH, 1-€-Job) sind Teil der Statistikfälschung der Bundesagentur. Ein-Euro-Jobber werden in der Arbeitslosenstatistik nicht mit gezählt. Der Einsatz der Arbeitsgelegenheiten ist Teil der Hartz-Gesetze.

Diese oben genannte Berechnung stellt selbstverständlich nur eine Einschätzung dar, die möglicherweise im Einzelfall geringfügig abweichen kann. Allerdings wurde nach meiner Kenntnis nirgends eine anders lautende Rechnungslegung veröffentlicht.

Ich möchte mit dem Zitat aus einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg abschließen:
„Die Wahrheit ist grundsätzlich nicht rechtswidrig“

Dicht dran – oder mittendrin? Lokaljournalismus zwischen Recherche und Regionalstolz, S. 67

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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