Iserlohner Windkraftplanung "für die Tonne?"

Mike Janke, SPD-Fraktionsvorsitzender im Iserlohner Stadtrat, schreibt an Michael Schmitt (CDU), Vorsitzender des Palnungsausschusses:

"Im Namen der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn beantrage ich für die nächste Sitzung des Planungsausschusses am 5. Dezember den nachfolgenden Tagesordnungspunkt:
Sachstandsbericht Windenergie unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Münster vom 1.7.2013 (Az: 2 D 46/12 Ne).

Begründung:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn hat sich intensiv mit den rechtlichen Auswirkungen des oben bezeichneten Urteils des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt. Wir kommen zu der Einschätzung, dass das Flächennutzungsplanverfahren - so wie die Stadt Iserlohn es bisher vorbildlich durchgeführt hat - nach einem etwaigen Feststellungsbeschluss nicht rechtssicher sein könnte. In Anbetracht des Urteils des OVG Münster zu sogenannten "harten" bzw. "weichen" Faktoren bei der Auswahl von Vorrangflächen für die Windenergie könnten nach den Kriterien der Stadt Iserlohn einzelne Potentialflächen zu Unrecht als Vorrangzonen aussortiert worden sein, da die gewählten Kriterien in Ansehung des § 35 BauGB zu eng gewählt wurden. Dies würde dazu führen, dass eine Einzelanlage bei Vorliegen
der rechtlichen Voraussetzungen, welche sich letztlich strikt nach § 35 BauGB richten, welcher Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert zulässt, zu genehmigen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Einzelanlagen verteilt im Stadtgebiet entstehen könnten. Das ursprüngliche Ziel, mit Vorrangzonen der gemeindlichen Planungshoheit insoweit gerecht zu werden, dass die Gemeinde steuernd eingreift, um festzusetzen, an welchen Stellen konzentriert Windkraftanlagen entstehen sollen, kann nun u. U. nicht mehr realisiert werden.
Die Verwaltung wird gebeten - sofern die durch uns vorgenommene Wertung des
angesprochenen Urteils zutrifft - aufzuzeigen, wie mit dem Flächennutzungsplanverfahren weiter umzugehen ist.
Es besteht das große Risiko, dass auch nach einem etwaigen Feststellungsbeschluss ein rechtsunsicherer Plan vorliegt. Diese Situation sollte vermieden werden."

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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