Informationsfreiheitsgesetz: Von Querulanten und Dauerkunden

Die Berliner Piratenpartei entdeckt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für sich. Wie kürzlich bekannt wurde, hat sich die Piratenpartei u.a. zum Ziel gesetzt für größere Transparenz in den Jobcentern zu sorgen. Mit verschiedenen Anfragen auf der Grundlage des IFG wurden erste Jobcenter in Berlin um die Herausgabe interner Weisungen angeschrieben.

Dabei zeigen sich die Geschäftsführer unterschiedlich kooperativ. Gegen das Jobcenter Neukölln läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Herausgabe der Weisungen, andere Jobcenter zeigen sich offener. Erste Weisungen haben die Piraten inzwischen der Öffentlichkeit zugängig gemacht.

Interne Weisungen in Jobcentern verraten viel über Arbeitsabläufe und den Umgang mit Arbeitslosen. So wurde in Pankow schon 2006 eine Weisung erlassen als „Verfahren zum Auffinden von Leistungsakten, die länger als 6 Wochen nicht im Team auffindbar sind“. Da ist zu wünschen, dass das nach sieben Jahren besser funktioniert. Andere Weisungen zeigen Handlungsvorschriften für den Ermittlungsdienst auf. So ist der unangemeldete Zutritt zu Privatwohnungen unzulässig, die Befragung von Vermietern und Nachbarn ebenso. Die Einschüchterung und Täuschung mit Leistungsentzug findet keine gesetzliche Deckung. Ein Jobcenter in Lichtenberg wurde auffällig, weil dort intern Langzeitarbeitslose in Kategorien als »Querulanten« und »Dauerkunden« geführt wurden.
velbertbloggt.blogspot.de

Aber nicht nur die bereitwillig herausgegebenen Weisungen sind beachtenswert. Vielmehr lassen gerade die verheimlichten und geleugneten Weisungen erahnen, dass vieles im Argen ist.

Auch gegen das Jobcenter Märkischer Kreis ist eine weitere Klage auf Herausgabe sämtlicher interner Weisungen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg anhängig. Bereits vor drei Jahren entzog sich das Jobcenter MK der Herausgabe von internem Schulungsmaterial durch die Behauptung das Material vernichtet zu haben. Zuvor jedoch hatte sich der Landesdatenschutzbeauftragte, der Bundesdatenschutzbeauftragte und auch das Verwaltungsgericht zugunsten des Antragstellers geäußert und zur Herausgabe gedrängt. Der Kläger verglich das Verhalten des Beklagten seinerzeit mit „einem pubertierenden Jugendlichen, der kalt erwischt, das Playboymagazin unter die Bettdecke schiebt“ oder „einem Zwölfjährigen, der die verbotene Kippe heimlich in der Toilette versenkt“.
beispielklagen

Bei anderen Anfragen erwies sich das Jobcenter Märkischer Kreis erfreulicherweise als weitaus kooperativer.
IFG-Anfragen

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt jedem Bürger in einem gewissen Rahmen Anfragen an eine Vielzahl von Behörden und Institutionen zu stellen. Diese müssen nicht einmal begründet werden. Eine gute 0rientierung und Hilfe über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten bietet dabei das Portal https://fragdenstaat.de/. Dort werden rechtssicher vorformulierte Texte und eine Vielzahl von Kontaktadressen vorgehalten, so dass nur noch die Fragen ausformuliert werden müssen. Die Übersendung an die betreffenden Stellen erfolgt über das Portal selbst. Die Anfragen sind zum Nutzen Vieler anonym, aber öffentlich.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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