Verkehrsunfall in Kamen: Radfahrerin prallt gegen Autotür

Eine oft unterschätze Gefahrensituation: Der Autofahrer steigt aus und übersieht den vorbeifahrenden Radfahrer. Symbolfoto: Celik
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  • hochgeladen von Anja Jungvogel

Eigentlich ein Klassiker, aber leider werden diese Verkehrsunfälle immer wieder verursacht - oft mit gefährlichen Folgen, wie im jüngsten Fall.

Letzte Woche parkte eine 30-Jährige Lünenerin an der Perthesstraße und stieg aus. Sie habe sich zwar noch kurz vergewissert, dass die Fahrbahn frei ist, dann aber doch die vorbeifahrende 38-jährige Radfahrerin aus Kamen übersehen.
So prallte sie gegen die nun geöffnete Autotür und stürzte. Dabei verletzte sich die Radfahrerin so schwer, dass sie zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Am Rad entstand lediglich ein geringer Sachschaden.
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass gefährliche Situationen im Straßenverkehr nicht nur im fließenden Verkehr entstehen können. Ein unachtsamer Augenblick und schon ist es geschehen. Die Schuldfrage lässt sich dabei nicht immer eindeutig klären, doch grundsätzlich gilt, dass derjenige, der aus dem Fahrzeug aussteigen will, sich vergewissern muss, dass er niemanden gefährdet. 
Fahrradfahrer als auch motorisierte Zweiradfahrer werden oftmals aufgrund ihrer schmalen Silhouette übersehen. Für sie ist eine sich abrupt öffnende Autotür besonders gefährlich. Das Ausweichmanöver ist für sie meistens kaum noch möglich. 
Hat die Autotfahrerin in diesem Fall also ihre Sorgfaltspflicht verletzt? - Geregelt sei das in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es in Absatz 1: "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist." Doch jeder Fall ist anders.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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