Skandal: „Pappelsee-Mord“ bleibt ungestraft

Mehr als Kopfschütteln fällt den meisten Menschen zum Urteil des BGH in Bezug auf den "Pappelsee-Mord" in Kamp-Lintfortnicht ein. Der zur Tatzeit 16-jährige Angeklagte wurde nun im neu aufgerollten Prozess des Mordes freigesprochen. Ein Jahr auf Bewährung lautete das Urteil des Landgerichts Kleve, das nun vom Bundesgerichtshof abermals bestätigt wurde. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung klingt angesichts der Tatsache, dass ein 51-jähriger Mann tot ist, wie Hohn.

Es war in der Nacht zum Pfingstsonntag 2010, als auf dem Parkplatz am Pappelsee der obdachlose Mann zuerst gequält wurde und später schließlich zu Tode kam. Das Motiv ist ebenso erschreckend wie unverständlich: Langeweile. So drängt sich die Frage geradezu auf, was in unserem System kranker ist. Das Rechtssystem, das Morddelikte mit Bewährungsstrafen bagatellisiert oder das Erziehungssystem, das Jugendlichen nicht mehr die Inhalte vermittelt, die sie braucht, um in einer Gesellschaft, in der Zeit mittlerweile die knappste Ressource ist, groß zu werden.

Die Bevölkerung bleibt schockiert, der Parkplatz wurde zur Gedenkstätte, vielleicht sogar zu einer Art Mahnmal.
Der Mordvorwurf gegen den Angeklagten ist vom Tisch, die Erinnerung an das, was passiert ist nicht.

Autor:

Regina Katharina Schmitz aus Dinslaken

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