Jobcenter Kreis Kleve: Das Bürgergeld kommt

Foto: Kreis Kleve

Kreisverwaltung legt November-Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vor hier klicken
Vor wenigen Tagen wurde im Bundestag das neue Bürgergeldgesetz verabschiedet. Bürgergeld erhalten diejenigen Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Darüber hinaus müssen andere, vorrangige Leistungen – beispielsweise Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag – nicht ausreichend sein. Damit tritt das Bürgergeld ab dem 01. Januar 2023 die Nachfolge des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hartz-IV-Leistungen an. Die 16 örtlichen Jobcenter in den kommunalen Rathäusern im Kreisgebiet können hierzu umfassend beraten. „Diejenigen, die bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, werden künftig auch einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Wichtig ist, dass diese Personen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen müssen“, so Andrea Schwan, Fachbereichsleiterin für Jugend, Soziales und Jobcenter.

Personen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, haben somit bereits ab dem 01. Januar 2023 mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Nach Auffassung von Fachbereichsleiterin Andrea Schwan ist eine Erhöhung des Regelsatzes aufgrund der aktuell steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten notwendig. Die Menschen haben alle weniger Geld zur Verfügung, so auch diejenigen, die bis dato Arbeitslosengeld II bezogen haben. Mit dem Bürgergeld werden Bedarfe zukünftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Bedarfe der Menschen angepasst. Je nach Regelbedarfsstufe können bis zu 53 Euro mehr im Monat gewährt werden, die Regelsatzanpassung erfolgt automatisch. Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind oder die einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, haben ab sofort die Möglichkeit, diese Anträge online zu stellen, und zwar hier. Das zuständige örtliche Jobcenter wird die Informationen verarbeiten und sich mit den Antragstellenden in Verbindung setzen.

Ab dem 01. Juli 2023 verbessert das Bürgergeld darüber hinaus die Instrumente zur Qualifizierung und Weiterbildung arbeitsuchender Menschen. Das Gesetz verankert intensiver als bisher die nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden stärker in den Fokus genommen. Ziel ist es, die Menschen besser zu qualifizieren und damit dauerhaft in Arbeit zu bringen.

Der Arbeitsmarkt im Kreis Kleve ist aufnahmefähig wie noch nie. Der Fachkräftemangel hat sich zu einem Arbeitskräftemangel ausgeweitet – und das branchenübergreifend. Gesucht werden Arbeitskräfte im Handel, dem Handwerk, der Gastronomie und vielen anderen Branchen wie Lager und Logistik sowie einer Vielzahl von Betrieben aus dem Bereich Agrobusiness und den hiesigen Großbetrieben der Lebensmittelherstellung und –verarbeitung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben ein großes Interesse an arbeitsuchenden Menschen aus der Region; das Bürgergeld bietet mit Weiterbildungsprämien und Bürgergeldboni Leistungsanreize, die die Chancen einer passgenauen und nachhaltigen Vermittlung in den regionalen Arbeitsmarkt erhöhen.

Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im November 2022 stieg die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften um 46 auf nunmehr 7.683. Aktuell leben 14.189 Menschen im Kreis Kleve in diesen Bedarfsgemeinschaften, davon sind 10.297 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Bei den verbleibenden 3.892 Sozialgeldempfängern handelt es sich in der Regel um Kinder. Von 100 Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich etwa 5,2 im SGB-II-Leistungsbezug.

Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Im Juli 2022 konnten 183 Personen in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vermittelt werden. Weitere 105 Personen arbeiten nun in einem Minijob.

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Oktober 2022 ein Betrag in Höhe von 10,13 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 1,3 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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