Tweestrom: Wirtschaftsförderung war gestern ...

Betr.: Eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03.08.2011:

"Mit soeben in öffentlicher Sitzung in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil vom heutigen Tag hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss des Landrats des Kreises Kleve vom 11. Dezember 2008 in der aktuellen Fassung aufgehoben.

Der Planfeststellungsbeschluss gestattete der Stadt Kleve, den Tweestrom in Kleve, einen Altrheinarm, in einem Teilstück aufzuheben und zu verfüllen. Das Vorhaben diente insbesondere der Erweiterung des Betonfertigteilewerks Tönissen und damit der örtlichen Wirtschaftsförderung. Der klagende Bund für Umwelt und Naturschutz erhob gegen die teilweise Beseitigung des Gewässers Bedenken insbesondere unter den Gesichtspunkten des Biotop- und Artenschutzes.

Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen zwingende wasserrechtliche Vorgaben. Diese erlaubten eine Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Gewässers nur bei einem übergeordneten öffentlichen Interesse. Darunter könnten zwar im Hinblick auf Arbeitsplätze und Steuereinnahmen auch gewerbliche Belange fallen, erforderlich sei jedoch eine nicht unerhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Eine solche sei hier angesichts der lokalen Begrenzung auf die Stadt Kleve nicht gegeben.

Gegen das Urteil können die Beteiligten Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 10 K 473/09"

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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