Polizei rät zum "Holländergriff"
Radfahrer verletzt bei "Dooring-Unfall" in Langenfeld

Bei einem sogenannten "Dooring-Unfall" verletzt wurde ein Radfahrer am Montag, 21. November, in Langenfeld. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: Kreispolizei Mettmann
  • Bei einem sogenannten "Dooring-Unfall" verletzt wurde ein Radfahrer am Montag, 21. November, in Langenfeld.
  • Foto: Zur Verfügung gestellt von: Kreispolizei Mettmann
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Bei einem sogenannten "Dooring-Unfall" verletzt wurde ein Radfahrer am Montag, 21. November, in Langenfeld.

Gegen 17.30 Uhr hatte ein Langenfelder seinen Skoda Octavia am Fahrbahnrand der Rheindorfer Straße im Ortsteil Gieslenberg geparkt. Als die Frau des Autofahrers auf der Beifahrerseite ausstieg, missachtete sie hierbei einen 56 Jahre alten Fahrradfahrer, der mit seinem Rad auf dem dortigen Radweg in Richtung Rheindorf geradelt war.

Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte so in die geöffnete Beifahrertür des Autos, wodurch er zu Fall kam und leicht verletzt wurde.

Der Mann wurde mit einem Rettungswagen zur Kontrolle in ein Krankenhaus gebracht. Dieses konnte er nach Kenntnis der Polizei jedoch nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen.


Polizei warnt vor "Dooring-Unfällen"


Die Polizei warnt vor sogenannten "Dooring-Unfällen": Hierbei versteht man einen Unfall zwischen einem Radfahrer und einer sich plötzlich öffnenden Autotür. Hierbei ist die Rechtslage klar - denn wer ein- oder aussteigt, muss sich dabei so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§14 StVO).

Die Polizei appelliert und rät:

"Schauen Sie vor dem Aussteigen nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten. Unterstützt wird dies auch durch die Anwendung des sogenannten "Holländergriffs": Dabei wird die Fahrertür stets mit der rechten Hand geöffnet, wodurch der Oberkörper bereits automatisch gedreht und der Blick nach hinten gerichtet wird.

Zudem sollten auch Radfahrende nach Möglichkeit stets einen Mindestabstand von mindestens einem Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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